Zum Inhalt

Unadressierte Werbung - Werbemittelverzichter

, aktualisiert am

Ich habe auf meinem Postkastl das Pickerl "Werbemittelverzichter" aufgebracht, allerdings habe ich die zeitliche Beschränkung auf 2013 "weggezaubert". Was kann ich tun, wenn trotzdem Unmengen von Werbematerial darin landet?

Sollten trotz des Hinweises der Nichtduldung unerwünschter Werbung Reklamezettel im Briefkasten landen, so kann eine Besitzstörungsklage beim örtlich zuständigen Bezirksamt eingereicht werden.

Hinweis zum Werbeverzicht selbst erstellen

Den speziellen „Werbemittelverzichts-Aufkleber empfehlen wir nicht. Dieser wird nur befristet ausgestellt. Ebenso wirksam: ein selbst angefertigter Hinweis, dass Werbung nicht erwünscht ist. Auch ein handgeschriebener Zettel ist zu respektieren und gilt für Briefkästen ebenso wie auch für Hausbrieffachanlagen. Ein Gültigkeitszeitraum ist nicht nötig.

Sollte dieser Hinweis nicht respektiert werden, so besteht die Möglichkeit, beim örtlich zuständigen Gericht binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Übertretung des Verbots Besitzstörungsklage beim örtlich zuständigen Bezirksgericht einzubringen. Die Besitzstörung ist beispielsweise mittels Fotos nachzuweisen. Im Falle von Wohnungsmietern können Besitzstörungsklagen von Mieter und Eigentümer eingebracht werden.

Ihr KONSUMENT-Team

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Baby-Anfangsnahrung - Werbeverbot

Baby-Anfangsnahrung - Werbeverbot

Werbeverbot für Baby-Anfangsnahrung: So sehr die Hersteller sich bei Baby-Anfangsnahrung bemühen, an Muttermilch kommt sie nicht heran.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang