"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Triumph International war nicht zur Gewährleistung bereit und erkannte den Mangel des Badeanzugs nicht an.
Frau Gebhart hatte im Triumph Shop Bad Ischl einen Badeanzug um 89 € erstanden. Dieser Badeanzug wurde, sobald nass, an mehreren Stellen durchsichtig. Frau Gebhart wollte einen intakten Badeanzug. Doch obwohl sie innerhalb von 6 Monaten im Triumph Shop reklamierte (während dieser Frist muss der Käufer nicht nachweisen, dass der Mangel bereits bei Warenübergabe vorhanden war), war Triumph nicht zur Gewährleistung bereit. Der Mangel wurde trotz mehrerer Vorstöße Frau Gebharts nicht anerkannt. Auch unsere Bemühungen blieben erfolglos: Der Badeanzug habe keinen Materialfehler, der Schaden sei wohl durch einen Pflegefehler Frau Gebharts entstanden, hieß es.
Die Namen der betroffenen Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.