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Travel Viva AG - Ticketänderung verweigert

, aktualisiert am

"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Nachdem das Baby geboren wurde, war airline-direct.de nicht bereit, das Ticket der Mutter zu ändern.

Unser VKI-Beratungsteam konnte diesen Fall für den Konsumenten leider nicht positiv erledigen

Frau Hager hatte über www.airline-direct.de (Travel Viva AG, Aschaffenburg) die Flüge Manchester-Wien–Manchester bei Brussels Airlines gebucht. Der Hinflug sollte mit Brussels Airlines, der Rückflug mit Lufthansa erfolgen.

Bevor die Reise losging, kam Frau Hagers Baby auf die Welt. Selbstverständlich konnte Frau Hager nicht ohne ihren Säugling nach Wien fliegen. Herr Hager, der selbst in einem Reisebüro arbeitet, wusste, dass so kleine Kinder kein eigenes Ticket brauchen, sondern gegen einen geringen Aufpreis bei einem Elternteil mitfliegen können.

Ticket zum Kinderpreis notwendig

Doch als Frau Hager bei airline-direct.de das Ticket ändern und ihr Baby dazubuchen lassen wollte, wurde ihr dies verweigert. Frau Hager würde ein eigenes Ticket zum Kinderpreis benötigen – zum Babytarif sei das nicht möglich. Man könne die Gültigkeit von Tickets prinzipiell nicht einfach erweitern, meinte das Online-Reisebüro weiter, sodass das Baby nicht bei Frau Hagers Ticket hinzugefügt werden könne. Außerdem würde die Airline nicht erlauben, dass das Reisebüro Änderungen am Ticket vornimmt.

Erneut ans Reisebüro verwiesen

Herr Hager wusste aber genau, dass solche Änderungen sehr wohl möglich sind, und ärgerte sich gewaltig über die Weigerung. Er erklärte den Mitarbeitern von airline-direct.de mehrmals genau die nötige Vorgangsweise. Doch dort schaltete man weiterhin auf stur.

Da wandte sich Herr Hager direkt an die involvierten Fluglinien (Brussels Airlines und Lufthansa) und wurde erneut an das Reisebüro verwiesen: Da das Ticket bei airline-direct.de gekauft wurde, könne das Baby nur von airline-direct.de dazugebucht werden, hieß es. Man könne airline-direct.de aber die genaue Vorgangsweise gerne erklären, teilte Brussels Airlines Herrn Hager noch mit. Diese Information leitete Herr Hager weiter. Doch bei airline-direct.de wollte sich offensichtlich niemand kundig machen und Brussels Airlines kontaktieren.

Ticket nicht geändert

Herr Hager versuchte weiter, die Ticketänderung bei airline-direct.de durchzusetzen und hatte mittlerweile auch uns gebeten, ihn in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Doch weder Herr Hager noch wir konnten airline-direct.de dazu bewegen, Frau Hagers Ticket zu ändern. Frau Hager sollte vielmehr ein extra Ticket für das Baby um 300 Euro kaufen. Punkt. Aus. Basta.

Dass Frau Hager für ihr Baby letztendlich doch kein eigenes Ticket erstehen musste, ist Brussels Airlines zu verdanken: Auf Herrn Hagers Bitte griff die Airline ausnahmsweise und unbürokratisch selbst in die Buchung ein und änderte das Ticket: Das Baby flog um 30 Euro mit.
Lesen Sie die Stellungnahme von Travel Viva/airline-direct.de auf der nächsten Seite.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .

Reaktion von Travel Viva - airline-direct.de

Travel Viva sandte uns folgende Stellungnahme:

"Wir, die Travel Viva AG, Betreiber von www.airline-direct.de, haben mit Ausstellung der Tickets für Frau H. unseren Vermittlungsvertrag erfüllt. Der Beförderungsvertrag wird zwischen Fluggesellschaft und Kunde geschlossen. Als Vermittler sind wir vertraglich an die Fluggesellschaften gebunden und können uns nicht darüber hinwegsetzen. Zu Leistungen darüber hinaus, sind wir nicht verpflichtet, entsprechend unserem Service-Anspruch, setzen wir aber stets unser Möglichstes daran, den Wünschen unserer Kunden gerecht zu werden.

Ticket auf seinen Namen

Jeder Fluggast benötigt zur Beförderung ein Ticket auf seinen Namen. Ein Baby kann im Flugbuchungssystem Amadeus aus technischen Gründen nicht alleine gebucht werden, ein Baby muss immer einem Erwachsenen zugeordnet werden. Grundsätzlich gibt es in anderen Flugbuchungssystemen (z.B. Sabre) die Möglichkeit, Babytickets separat hinzuzufügen, aber Buchungen können nicht systemübergreifend bearbeitet werden.

Bei Frau H. wäre daher eine Änderung am Namenselement des Erwachsenen notwendig gewesen. Als Vermittler dürfen wir gemäß den Vorgaben der Fluggesellschaften rein rechtlich keine solche Änderung vornehmen. Ein darüber Hinwegsetzen hätte einen Vertragsbruch bedeutet und automatisch zur Stornierung der Buchung geführt.

Mehrfach mit Fluggesellschaften telefoniert

Wir haben mehrfach mit beiden Fluggesellschaften telefoniert, um eine Lösung zu finden. Unser Anliegen wurde stets abgelehnt, so dass wir keine Zubuchung des Babys bzw. eine Namensänderung erwirken konnten. Alternativ konnten wir Frau Darin nur eine neue Buchung für das Baby als Kind anbieten.

Warum Brussels Airlines entgegen der Aussagen uns gegenüber schließlich selbst eine Zubuchung durchgeführt hat, entzieht sich unserer Kenntnis."

Travel Viva AG
D-63739 Aschaffenburg
Jänner 2014

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