Neuer Tarif, neuer Vertrag? Dafür braucht es die Unterschrift des Kunden. Ein Anruf allein genügt nicht. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Letzten Sommer erhielt Frau Rado einen Anruf von TalkEasy, bei dem versucht wurde, sie zu einem Vertragsabschluss für ein Festnetz-Tarifpaket zu animieren. Frau Rado spricht nicht gut deutsch.
Als sie im Herbst eine Rechnung von TalkEasy erhielt, antwortete sie mit einem Kündigungsschreiben. Im Frühjahr forderte ein von TalkEasy beauftragtes Inkassobüro 161,13 € von ihr.
Unzulässiger Werbeanruf
Wir stellten klar, dass ein Fernabsatzvertrag über eine Dienstleistung, der während eines unzulässigen Werbeanrufes ausgehandelt wurde, nur zustande kommt, wenn der Verbraucher die Annahme das Vertragsanbots schriftlich bestätigt. Frau Rado hatte das Anbot nicht schriftlich angenommen. Die Forderung war daher unbegründet. Sie wurde von TalkEasy ausgebucht.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Lesen Sie auch: Cold Calling - Dreiste Methoden
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum.
- Hier finden Sie alle Artikel aus "Ein Fall für Konsument" auf konsument.at