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Nachhaltigkeit - Berichtspflicht für große Betriebe

Für Großunternehmen genügt es nicht mehr, den üblichen Finanz-Jahresbericht vorzulegen. Für das Geschäftsjahr 2017 müssen sie erstmals auch Informationen zu Themen der Nachhaltigkeit liefern.

Konkret muss über Konzepte, Ergebnisse und Risiken zu folgenden Bereichen informiert werden: Umweltbelange, soziale und Arbeitnehmerbelange, Korruption und Bestechung, Menschenrechte, Diversität. Viele Unternehmen tun das längst, nun aber wird es EU-weit verpflichtend. Betroffen sind nur Großunternehmen „von öffentlichem Interesse“ mit mehr als 500 Mitarbeitern. Schätzungen zufolge trifft das auf lediglich 125 Unternehmen in Österreich zu. Kritiker bemängeln, dass es dem Unternehmen weitgehend selbst überlassen bleibt, was es veröffentlichen will. Es gibt keine einheitlichen Standards, daher ist es für Interessierte nicht möglich, das soziale oder ökologische Engagement verschiedener Firmen zu vergleichen. Und es ist auch nicht möglich, den Wahrheitsgehalt der Angaben einzuschätzen, denn eine Prüfung durch externe Experten ist nicht vorgesehen.

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