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Alter, oranger Heizkessel auf Straße
Alte Heizung raus. Neue, energieeffiziente rein. Die Kosten werden mit bis zu 30 % gefördert. Bild: Winfried/stock.adobe.com

Förderung für grünere Heizsysteme

Für den Tausch alter, fossiler Heizsysteme sowie zur Gebäudesanierung stehen bis 2030 jährlich 360 Millionen Euro zur Verfügung. 

Im November 2025 startet eine neue österreichweite Sanierungsoffensive, mit der der Bund den Umstieg auf klimafreundlichere Heizsysteme („Kesseltausch“) und thermisch-energetische Gebäudesanierungen („Sanierungsbonus“) unterstützt. 

Ziel ist es, den Ausstieg aus fossilen Energieträgern wie Öl, Gas und Kohle zu beschleunigen und Gebäude besser zu dämmen. Zuletzt waren Konsument:innen in dieser Hinsicht etwas zurückhaltender, da die alte Förderlinie ausgelaufen war.

Was wird beim Kesseltausch gefördert?

Im Fokus steht der Austausch alter Heizsysteme in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern sowie im mehrgeschossigen Wohnbau. Gefördert wird der Umstieg auf:

  • Nah- oder Fernwärme
  • Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz)
  • Wärmepumpe

Vorrang hat ein Umstieg auf Nah-/Fernwärme. Ist ein Anschluss technisch oder wirtschaftlich nicht möglich bzw. zumutbar (Alternativsystem  ≥ 25 % günstiger) können auch Wärmepumpen oder Holzzentralheizungen gefördert werden. 

Das Österreichische Umweltzeichen
Das Österreichische Umweltzeichen Bild: UWZ

Österreichisches Umweltzeichen

Förderbar sind jedenfalls Geräte, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert sind – etwa Holzheizungen, die die Richtlinie UZ 37 (2025) erfüllen und einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 85 % aufweisen. Bei kleineren Anlagen (<50 kW), die nur ZU 37 (2021) erfüllen, muss man mit einer 20-prozentigen Kürzung der ermittelnden Förderung rechnen. 

Auch thermische Solaranlagen sind förderfähig, sofern sie nach dem Umweltzeichen bzw. der Solar-Keymark zertifiziert sind (oder das Gütesiegel des Verbands Austria Solar führen).

Förderhöhe und Antragstellung

Die Förderung erfolgt als einmaliger Investitionskostenzuschuss und beträgt maximal 30 % der förderfähigen Kosten. Die Einreichung ist ab November 2025 möglich – online unter sanierungsoffensive.gv.atLieferungen und Leistungen für den Kesseltausch werden ab 03.10.2025 gefördert. 

Gefördert wird, solange Budget verfügbar ist, die Einreichfrist endet spätestens am 31. Dezember 2026.

Der Budgetrahmen für „Kesseltausch“ und „Sanierungsbonus“ beträgt jährlich maximal 360 Millionen Euro, die Förderaktion läuft von 2026 bis 2030. 

Die Förderung kann mit Landesförderungen kombiniert werden. Wichtig: Die Gesamtsumme aller Förderungen darf die tatsächlichen Projektkosten nicht überschreiten.

Was Sie jetzt tun können

  • Wenn Sie grundsätzliches Interesse an einem Kesseltausch haben, empfiehlt es sich jedenfalls, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Diese hilft dabei, die passende Technologie für Ihren Standort zu finden. 
  • Umweltzeichen-zertifizierte Produkte erleichtern die Förderabwicklung und stehen für hohe Umweltstandards.
  • Informieren Sie sich im Detail auf sanierungsoffensive.gv.at

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