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Markenfleisch - Nur Kontrolle zählt

  • Nicht jedes Markenfleisch wird nach besonderen Richtlinien erzeugt
  • Bei Bio-Markenfleisch gibt es gesetzliche Standards

Bereits 1992 haben wir über Markenfleisch berichtet. Resultat unserer damaligen Recherchen: In etlichen Fällen wurde das Fleisch der besonderen Marke nicht anders als anonyme Massenware produziert. Die Frage, warum es sich dann qualitätsmäßig von „markenlosem“ Fleisch unterscheiden sollte, blieb offen. Jetzt erhoben wir erneut: Etliche der zuletzt untersuchten Marken gibt es mittlerweile nicht mehr, neue sind dafür hinzugekommen. Insgesamt erfaßten wir diesmal 25 Marken, baten um die Produktionsrichtlinien und um detailliertere Angaben zur Tierhaltung.
Die Produktionsrichtlinien werden von den jeweiligen Markenträgern entwickelt. Doch wer garantiert, daß sie eingehalten werden?

Markenträger machen Richtlinien selbst

Eindeutig ist die Situation mittlerweile für Markenfleisch aus biologischer oder ökologischer Landwirtschaft. Die Einhaltung der im österreichischen Codex vorgegebenen Mindest- sowie der speziellen Markenproduktionsrichtlinien wird von akkredidierten Bio-Kontrollstellen überprüft.
Regelungen gibt es inzwischen auch für Rindfleisch: Wenn es mit Herkunftsangaben (zum Beispiel „aus Mutterkuhhaltung“, „aus Österreich“) gekennzeichnet wird, muß dies seit 1. 7. 98 abgesichert über ein genehmigtes Kontrollsystem geschehen. Auch hier sind regelmäßige externe Überprüfungen vorgesehen. Gemischtes Faschiertes und Fleischwaren, zum Beispiel Wurst, unterliegen nicht dieser Regelung.
Seit dem Auftreten von BSE in Großbritannien und einigen anderen EU-Ländern ist es für Verbraucher, aber auch für die Fleisch- und Fleischwaren produzierende Industrie und das Gewerbe, nicht unwesentlich zu wissen, woher Fleisch und Fleischwaren stammen. Vor allem bei Rind, aber auch bei Schwein, Schaf und Geflügel, ist die „Österreichische Herkunft“ zunehmend zum Verkaufsargument geworden.
Laut Produktionsrichtlinien stammt das Fleisch sämtlicher von uns erfaßter Marken aus Österreich.

Mindeststandards bei Bio-Markenfleisch

Insgesamt erhoben wir neun Marken für Fleisch aus biologischer Landwirtschaft. Über diese wird hauptsächlich Rind-(Kalb-), Schweine- und Hühnerfleisch produziert und vertrieben. Kopra- und Villgrater Natur-Fleisch ist ausschließlich in Westösterreich, das Fleisch der anderen Marken in ganz Österreich erhältlich. demeter-, Highlandbeef-, Kopra-, KT-Freiland- und Villgrater Natur-Produkte werden vor allem „Ab-Hof“ und im Direktvertrieb verkauft.
So wie in den Codexrichtlinien vorgesehen, dürfen die Tiere im allgemeinen nicht in Ställen mit Vollspaltenböden (das sind geschlitzte Böden, durch die die Tiere ihre Exkremente selbst durchtreten, der Stall muß dadurch nicht ausgemistet werden) gehalten werden. Einige Markenträger gestatten ihren Produzenten Vollspaltenböden als Übergangslösung, bei Neueinrichtungen sind sie von vornherein verboten. Einstreu für Liegeplätze im Stall, Mindestregelungen für Auslauf und Futter aus biologischem Anbau sind für Bio-Produzenten gemäß Österreichischem Lebensmittelbuch ein Muß. Ebenfalls festgelegt sind die pro Tier vorgesehenen Mindeststallflächen.
Leistungsförderer und andere Tierfutterzusätze sind grundsätzlich untersagt. Das Tierfutter muß weiters frei von gentechnischen Organismen sein.

Vage Angaben, keine Kontrollen

Über die von uns erhobenen 16 Marken konventioneller Herkunft werden hauptsächlich Rinder und Schweine, in geringerem Umfang auch Lamm, Gänse und Enten angeboten.
Inwieweit Markenfleisch aus konventioneller Landwirtschaft anders erzeugt wird als markenloses, ist aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht immer ersichtlich: Von der Erzeugergemeinschaft Steirisches Rind, Träger der Marken Birkenhof und Steirische Kalbin, wurden uns keinerlei Produktionsrichtlinien zur Verfügung gestellt, einige Markenprogramme enthalten keine oder nur vage formulierte Bestimmungen zu wesentlichen Punkten.
Im Extremfall können die nach „speziellen“ Richtlinien gezogenen Tiere ihr Dasein ebenso beengt, auf Vollspaltenböden, ohne Einstreu, ohne Auslauf, phasenweise hochgepäppelt mit Leistungsförderern, fristen. Die Verwendung geprüfter Zuchttiere als Fleischlieferanten scheint fallweise Hauptpunkt des Markenprogrammes zu sein.
Richtlinien für die Haltung der Tiere geben nur wenige Markenträger: So sind etwa Vollspaltenböden bei Almochs Angulus und Steirische Kalbin gänzlich verboten, Almo Beef exclusiv und Gustino Stroh lassen sie mit Beschränkungen zu. Den Richtlinien der anderen Marken sind dazu keine Regelungen zu entnehmen.

Viele Tiere sind ständig im Stall

Einstreu für Liegeplätze ist lediglich bei acht Marken, ein Mindestauslauf, wenigstens eine einmalige Alpung oder der Sommer auf der Weide, sind ebenfalls nur bei acht Marken vorgeschrieben. Eine Mindeststallfläche für die Tiere geben nur neun Marken vor. Die Verwendung von Tierfutter mit gentechnischen Organismen ist bei einer einzigen Marke, bei Almochs Angulus, ausdrücklich verboten. Beef exclusiv und Kärntner Rindfleisch produzieren vorzugsweise mit hofeigenen beziehungsweise inländischen Futtermitteln.
Beef exclusiv, Beef Natur, Salzburger Naturbeef und Tiroler Beef Natur garantieren in ihren Richtlinien Mutterkuhhaltung.
Am Hof geschlachtet wird nur bei Tiroler Beef Natur. Etliche Markenträger hüllen sich, was Verladung, Transport und Schlachtung anbelangt, in Schweigen. Bei sechs Marken enthalten die Produktionsrichtlinien zu diesen Punkten überhaupt keine Bestimmungen, bei drei Marken ist zwar ein schonender Tiertransport vorgeschrieben, was darunter genau zu verstehen ist, wird aller- dings nicht näher definiert.

Nur bei Bio-Markenfleisch gibt es gesetzliche Standards und unabhängige Kontrollen.

Kein Markenzeichen: AMA-Gütesiegel

Nicht mit einem Markenzeichen zu verwechseln ist das AMA-Ursprungs- und Gütesiegel. Mit AMA-Gütesiegel versehenes Fleisch stammt garantiert aus Österreich und ist vom landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieb, über Schlachthof und Zerlegebetrieb, bis hin zum Einzelhandel kontrolliert.
Für jede dieser Stationen gibt es Standards, die nicht überschritten werden dürfen. Die Tierhaltung wird über das AMA-Gütesiegel nicht kontrolliert.

Kompetent

Sicherheit bei Bio-Marken.

Die Einhaltung der im Österreichischen Lebensmittelbuch vorgegebenen Mindest- und der speziellen Markenrichtlinien für Fleisch aus biologischer Landwirtschaft wird von akkredidierten Bio-Kontrollstellen geprüft.

Häufig vage Vorgaben.

Nur wenige „konventionelle“ Markenrichtlinien enthalten detaillierte Vorgaben für eine artgerechte Haltung der Tiere und zu verwendende Futtermittel.

Keine externe Kontrolle.

Bei Schweine-, Schaf- und Ziegenfleisch sowie bei Geflügel aus konventioneller Landwirtschaft gibt es derzeit keine extern vorgeschriebenen unabhängigen Kontrollen. Bei Rindfleisch müssen Angaben zu Herkunft und ähnlichem nachweisbar und überprüfbar sein.

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