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Lebensmittelkennzeichnung - Der Herkunft auf der Spur

Konsumenten legen zunehmend Wert auf heimische Nahrungsmittel. Doch woher ein Lebensmittel stammt, ist oft nicht leicht zu erkennen.

Intensives Etikettenstudium

„Nicht der Preis ist das wichtigste Entscheidungskriterium beim Lebensmitteleinkauf, sondern die österreichische Herkunft“, heißt es im Lebensmittelbericht 2008 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Keine Frage: Lange Transportwege mindern die Qualität empfindlicher Produkte. Was aus der näheren Umgebung stammt, hat eindeutig bessere Chancen auf Frische. Und natürlich sprechen auch ökologische Gründe für heimische Lebensmittel. Doch zu erkennen, woher ein Produkt stammt, ist mitunter gar nicht so einfach. Und oft ist es sogar bei verpackten Lebensmitteln, die wesentlich genauer gekennzeichnet sind als lose angebotene Ware, trotz intensiven Etiketten-Studiums kaum möglich.

Selten verpflichtend 

Herkunftsangaben sind nur bei manchen Lebensmitteln verpflichtend. Rohe Eier zählen dazu. Auf ihre Schale muss ein Zahlen- und Buchstabencode gestempelt werden, aus dem unter anderem die Haltungsform der Legehennen (0: Bioware, 1: Freilandhaltung, 2: Bodenhaltung, 3: Käfighaltung) und das Herkunftsland (AT: Österreich, DE: Deutschland, IT: Italien ...) hervorgeht. Bei Rindfleisch sind Herkunftsangaben ebenfalls vorgeschrieben. Erfolgen Geburt, Aufzucht und Mast des Tieres in nur einem Land (etwa in Österreich), darf das Fleisch dementsprechend (mit „Herkunft: Österreich“) gekennzeichnet werden.

Andernfalls sind unter anderem die Angaben "geboren in ...", "gemästet in ...", "geschlachtet in ...", "zerlegt in ..." Pflicht. Die Regelung gilt für frisches sowie für tiefgekühltes Rindfleisch. Bei frischem oder tiefgefrorenem Fisch, Krusten- und Weichtieren und darüber hinaus noch bei Räucherfisch, getrockneten, gesalzenen oder in Salzlake eingelegten Produkten ist zunächst die Produktionsmethode anzugeben.

 

Die Kennzeichnung lautet "aus Meeresfischerei", "gefangen in ...", "aus Binnenfischerei", "aus Aquakultur" oder "gezüchtet". Bei Meeresfisch ist außerdem ein abgegrenztes Fanggebiet (z.B. Nordost-Atlantik) zu nennen, bei Fisch aus Binnenfischerei das jeweilige Land, bei Fisch aus Aquakultur das Land, in dem die letzte Entwicklungsphase des Fisches stattgefunden hat.

Verantwortung statt Herkunft

Auch bei vielen Obst- und Gemüsesorten sind Herkunftsangaben Pflicht. Bei anderen Lebensmitteln ist die Sache komplizierter. Auf den Packungen muss zwar ein Produktverantwortlicher im lebensmittelrechtlichen Sinn angegeben werden, doch das kann der Hersteller, der Händler oder der Verpacker sein. Hat der Produktverantwortliche seinen Sitz in Österreich, heißt das aber noch lange nicht, dass in der Packung heimische Ware (genauer gesagt: aus heimischen Rohstoffen erzeugte Ware) steckt. Hinweise wie „hergestellt in Österreich“ oder "Spezialität aus Österreich" sagen oft nichts über die Herkunft der Rohzutaten aus, sondern geben lediglich den Produktionsort der Ware an.

Manche Hersteller machen allerdings aus freien Stücken Angaben zum Ursprungsland der Rohzutaten. Auf den Packungen von Lebensmitteln tierischer Herkunft (Milch und Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Wurst, Fisch ...) findet sich außerdem das sogenannte Genusstauglichkeitszeichen Genusstauglichkeitszeichen. Es besteht aus einem Zahlen- und Buchstabencode und gibt Land (AT steht für Österreich) und Betriebsnummer der Firma an, die das Produkt zuletzt verarbeitet oder verpackt hat. Außerdem zeigt es, dass der entsprechende Betrieb nach den Hygienestandards der EU arbeitet und kontrolliert wird. Die Herkunft der Rohstoffe geht aber aus dem Genusstauglichkeitszeichen nicht hervor.

Gütesiegel

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Zeichen und Gütesiegel für Lebensmittel. Etliche werden nur bei Einhaltung strenger Auflagen vergeben, andere wiederum dienen ausschließlich Marketingzwecken. Bei der Suche nach Lebensmitteln österreichischer Herkunft AMA-Gütezeichen: Herkunft klar nachvollziehbar bieten die beiden folgenden Siegel eine gute Orientierungshilfe:

  •  Das Gütesiegel der Agrarmarkt Austria (AMA) tragen Lebensmittel, deren Herkunft klar nachvollziehbar ist. Rohstoffe, die im angegebenen Herkunftsland nicht kultiviert werden können und daher importiert werden, dürfen bis zu maximal einem Drittel zugesetzt sein. Das AMA-Gütesiegel steht darüber hinaus für gehobene Qualität.
  • Das rote Bio-Zeichen der Agrarmarkt Austria mit der AMA-Biozeichen Ursprungsangabe „Austria“ tragen Bio-Produkte, deren landwirtschaftliche Rohstoffe aus Österreich stammen. Rohzutaten, die bei uns nicht wachsen (z.B. Ananas für Fruchtjoghurt), dürfen in verarbeiteten Produkten ebenfalls bis zu einem Drittel enthalten sein.

Regionale Auszeichnung

Verlässliche Informationen zur regionalen Herkunft bieten folgende Zeichen bzw. Kennzeichnungen:

  • gU: Die EU-Kennzeichnung „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (gU) bedeutet, dass Herstellung und Verarbeitung eines Lebensmittels in einem bestimmten geografisch begrenzten Gebiet nach einem anerkannten u nd festgelegten Verfahren erfolgen. Bei österreichischen Produkten sind z.B. die Bezeichnungen „Waldviertler Graumohn“, „Gailtaler Almkäse“ oder „Vorarlberger Bergkäse“, um nur einige zu nennen, als geschützte Ursprungsangabe auf EU-Ebene registriert.
  • Weinbaugebiet Weinviertel DAC DAC: Auf regionaler Ebene werden bei uns seit einigen Jahren auch herkunftstypische Weine unter der Bezeichnung des Weinbaugebietes und mit dem Zusatz „DAC“ (Districtus Austriae Controllatus) einheitlich vermarktet. DAC-Weine sind regional gekürte Qualitätsweine, die einem genau definierten Geschmacksprofil zu entsprechen haben. Weinviertel DAC (Grüner Veltliner) und Mittelburgenland DAC (Blaufränkischer) waren die ersten DAC-Weine. Traisental DAC (Grüner Veltliner, Riesling) und – ab dem Jahrgang 2007 – Kremstal DAC (Grüner Veltliner, Riesling) folgten.

Lebensmittelkennzeichnung: kompetent mit "Konsument"

  • Selten obligatorisch. Wer wissen will, woher seine Lebensmittel stammen, wird beim Studium der Verpackungen oft enttäuscht. Herkunftsangaben sind nur bei manchen Lebensmitteln verpflichtend.
  • Kein Verlass. Steht auf einer Packung, dass der für das Produkt Verantwortliche seinen Sitz in Österreich hat, heißt das noch lange nicht, dass in der Packung auch heimische Ware drin ist.
  • Gemischt. Selbst in Produkten, die aus Österreich kommen und das AMA-Gütesiegel tragen, dürfen bis zu einem Drittel Rohstoffe aus anderen Ländern enthalten sein.

 

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