Füllmenge muß in gewissem Bereich liegen
Das kleine Symbol „e“ resultiert aus dem Lebensmittelkennzeichnungsrecht, und zwar aus der Fertigpackungs-Verordnung, die besagt, dass die tatsächliche Füllmenge innerhalb eines gesetzlich vorgeschriebenen Füllmengenbereiches liegen muss. Dieses Symbol zeigt die Einhaltung dieser Vorgabe an und muss deswegen nahe bei der Volumensbezeichnung abgedruckt werden.