Zum Inhalt

L´TUR Tourismus AG, Deutschland - Teure Fehlinformation

„Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: L´TUR zahlte den Preis für eine Reise in die Türkei doch noch zurück.

Familie Syrch hatte über L’TUR Wien einen Kurzurlaub in Ägypten gebucht. Reisepässe müssten noch mindestens drei Monate gültig sein, stand in den Reiseunterlagen. Pässe müssten ab Visum-Ausstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein, hieß es am Flughafen Wien, der 15-jährige Sohn dürfe wegen zu kurzer Restgültigkeit seines Passes nicht in Ägypten einreisen. Der Versuch, einen Notpass ausstellen zu lassen, scheiterte.

Familie Syrch konnte die Reise nicht antreten und forderte von L’TUR den Reisepreis von 2.796 Euro zurück. Keine Reaktion. Mit Unterstützung des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland bekam Familie Syrch das Geld einige Wochen später doch noch zurück, obwohl ja nur der Sohn nicht hätte einreisen dürfen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang