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Konsumentenrecht - "Tierisches" Urteil

, aktualisiert am

Tierhandlung weigerte sich für einen toten Graupapagei die Verantwortung zu übernehmen.

Streit um toten Vogel

Luxemburg: Ein Verfahren rund um einen toten Vogel hat nun nach dreieinhalb Jahren seinen Abschluss gefunden, berichtet „deKonsument“. Ein Graupapagei war bald nach dem Kauf am Papageienfieber gestorben. Aufgrund des kurzen Zeitraums war klar, dass das Tier bereits krank gewesen war, als es in sein neues Zuhause übersiedelte. Dennoch wies die Tierhandlung die Verantwortung von sich und verweigerte über Jahre hinweg die Rückzahlung des Kaufpreises von 1100 Euro. Dank der Konsumentenschutzorganisation ULC war der Atem des Kunden allerdings lang genug und er kam letztlich zu seinem Recht.

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