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Kiwi.com: Reise im Rollstuhl - Falsche Auskunft

Kein Platz im Flugzeug für den Rollstuhl? - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Dr. Barbara Forster.

VKI-Reiserechtsexpertin Dr. Barbara Forster (Bild: U. Romstorfer/VKI)Frau Kromer wollte mit ihrem Bruder nach Rom fliegen und buchte beim Online-Reisebüro Kiwi.com (Tschechien) Flüge mit Laudamotion. Frau Kromer ist auf ihren eigenen Rollstuhl angewiesen, doch bei Kiwi.com hieß es, ihr Rollstuhl sei zu groß für einen Flug mit Laudamotion bzw. Ryanair.

Keine Lösung mit Kiwi.com

Die Kundin bezweifelte das, denn auf der Website der Fluglinie waren keine Vorgaben zu finden, die das bestätigten. Sie konnte mit Kiwi.com trotzdem keine Lösung erzielen. Das Online-Reisebüro war einfach nicht bereit, für sie den Rollstuhl samt Service für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität bei der Fluglinie anzumelden. Obwohl die Laudamotion-Tickets bereits bezahlt waren, mussten Frau Kromer und ihr Bruder nun kurzfristig entsprechend teurere Tickets bei einer anderen Fluglinie buchen, von der sie aus Erfahrung wussten, dass die Mitnahme ihres Rollstuhls möglich ist. Die Laudamotion-Tickets ließen sie gezwungenermaßen verfallen.

Doppelt zahlen

Nach der Rückkehr aus Rom erhielt Frau Kromer von Laudamotion die schriftliche Bestätigung, dass ihr Rollstuhl von den Abmessungen her gepasst hätte und sein Transport daher kein Problem gewesen wäre. Aufgrund dessen sah Frau Kromer überhaupt nicht ein, warum sie die Kosten für die teuren Tickets tragen sollte, obwohl sie doch wesentlich günstiger nach Rom hätte fliegen können. Sie verlangte von Kiwi.com den Ersatz der Mehrkosten, doch sie drang mit ihrer Forderung nicht durch. Schließlich wandte sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich. Wir intervenierten gemeinsam mit dem EVZ Tschechien bei Kiwi.com.

Kiwi.com refundiert Schaden

Da das Online-Reisebüro durch seine Fehlinformation die zusätzlichen Kosten verursacht hatte, haftete es für den Schaden. Erfreulicherweise gab Kiwi. com seinen Fehler gegenüber unserem Verbraucher-Netzwerk gleich zu: Es sei zu einem Missverständnis mit der Fluglinie gekommen. Die Kosten für die Ersatztickets (188,17 €) wurden den Konsumenten unverzüglich erstattet.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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