Teilweise saftige Aufschläge.
Gewerberechtlich gedeckt
Wer Tickets für Konzerte, Theatervorstellungen oder dergleichen nicht direkt beim Veranstalter, sondern bei einem Kartenbüro kauft, muss mit teilweise saftigen Aufschlägen auf den Kartenpreis rechnen. Das ist zwar nicht konsumentenfreundlich, aber durch die Gewerbeordnung gedeckt.