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Iberia: Verweigerter Flug - Falsche Auskunft

Trotz gültigem Ticket durfte eine Frau aus Venezuela nicht in den Flieger nach Wien. Wir erreichten, dass sich wenigstens der finanzielle Schaden in Grenzen hielt.

Aus Venezuela in die Steiermark

Isabel Sanchez lebt in Venezuela und ist mit Herrn Brunner aus der Steiermark verlobt. Zwangsläufig haben die beiden schon ein nettes Sümmchen in Flugtickets investiert.

Vorher erkundigt. Als Frau Sanchez Perez wieder einmal ihren Verlobten in Österreich besuchte, wollten die beiden gleich ein günstiges Ticket für den nächsten Besuch besorgen. So erstanden sie bei der Restplatzbörse ein Ticket Wien – Caracas – Wien. Eine Unsicherheit plagte das Paar. Venezolanische Staatsbürger müssen bei Flügen nach Europa ein gültiges Rückflugticket besitzen. Sonst werden sie gar nicht in den Flieger gelassen. Traf dies auch hier zu? Herr Brunner rief bei der Wiener Niederlassung der zuständigen Fluglinie Iberia an. „Kein Problem“, meinte man dort.

Endstation Airport. Frau Sanchez reiste also beruhigt zurück in die Heimat und wollte ein halbes Jahr später nach Österreich aufbrechen. Mit ihrem zehnjährigen Sohn flog sie von ihrem Heimatort Maracaibo nach Venezuelas Hauptstadt Caracas. Doch beim Einchecken am Flughafen war vorerst Endstation. Ohne Rückflugticket durfte sie nicht an Bord. Frau Sanchez musste also wieder retour nach Maracaibo und danach die Tickets ein zweites Mal kaufen. Und das alles bei einer sehr angespannten innenpolitischen Situation. Gerade gab es wieder einen Generalstreik. 

Vorerst abgewimmelt. Nach vielen Mühen sanken die Verlobten einander in Wien in die Arme. Herr Brunner, der das Ticket seinerzeit per Kreditkarte gekauft hatte, wollte wenigstens das Geld zurück. Immerhin, so stellte er in seiner Beschwerde an Iberia fest, flog auch er öfter mit dieser Fluglinie.

Als Antwort erhielt er lediglich eine Ablehnung, offensichtlich nur aus Textbausteinen zusammengesetzt. Umsonst berief sich Herr Burger auf eine EU-Richtlinie, in der es heißt: Die Fluglinie muss dem Passagier, wenn das An-Bord-Gehen trotz gültigem Flugschein verweigert wird, die Kosten für den Flugschein erstatten. Erst als sich unsere Europäische Verbraucherberatung einschaltete, gab die Airline eine Gutschrift für die verfallenen Tickets.

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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