Auf 948 Euro-Massagesessel "sitzengeblieben"
Frau Mair hatte bei einer Werbefahrt der HAG-Reise- und Vertriebs Gesellschaft einen Kaufvertrag für einen elektrischen Massagesessel um 948 Euro unterschrieben. Der Sessel wurde unverzüglich geliefert und von Frau Mair bezahlt.
Dass die betagte Dame einen Herzschrittmacher hatte, war nach Ansicht des Verkäufers kein Problem. Frau Mairs Arzt sah das anders: Sie durfte den elektrisch zu bedienenden Stuhl wegen ihres Herzschrittmachers nicht verwenden. Frau Mair kontaktierte daher den Verkäufer erneut. Dieser versprach, den Stuhl wieder abzuholen und den Kaufpreis zu retournieren. Nichts geschah. Auch unsere Interventionen blieben erfolglos. Die deutsche Firma war nicht mehr auffindbar.