Forderung zurückgezogen
Nachdem Herr Bing sein Abonnement der Zeitschrift „Geo“ fristgerecht und mit eingeschriebenem Brief gekündigt hatte, erhielt er vom Verlagshaus Gruner + Jahr zwar keine „Geo“-Hefte mehr, aber weitere Zahlungsaufforderungen. Er schickte die Rechnungen mit dem Hinweis auf seine Abokündigung an Gruner + Jahr zurück. Als daraufhin ein Inkassobüro die „überfällige Forderung“ einmahnte, bat uns Herr Bing um Unterstützung.
Wir wiesen in unserem Interventionsschreiben ebenfalls auf die bereits erfolgte Abokündigung hin und forderten das Verlagshaus auf, die Angelegenheit noch einmal zu überprüfen. Fazit: Die ungerechtfertigte Forderung gegen Herrn Bing wurde zurückgezogen.