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Flugticket, Boardingpass und Reisepass
Bild: Pixeljoy / Shutterstock

Gotogate.at (OY SRG Finland AB): Flugreise - Rückerstattung nach einem Jahr

Aufgrund der speziellen Corona-Situation wurde eine Rückvergütung der bezahlten Tickets angeboten. Nach einem Jahr war es endlich so weit. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Elisabeth Barth. (Bild unten).

Gotogate.at ist das Online-Portal des schwedischen Reisevermittlers OY SRG Finland AB. Über dieses Portal hatte Familie Bruckner Anfang 2020 die AUA-Flüge Wien–Bangkok–Koh Samui und retour für März/April 2020 gebucht. Im März 2020 wurden die Flüge, ohne die Zustimmung von Familie Bruckner einzuholen, auf Lufthansa umgebucht. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte COVID-19 bereits zur Pandemie erklärt, die österreichische Bundesregierung eine Ausgangsbeschränkung verordnet. Die Austrian Airlines hatten ihre Flüge wegen der Corona-Situation weitgehend eingestellt. Nur mehr Flüge im Rahmen der Rückholaktion für im Ausland befindliche Österreicher wurden noch durchgeführt.

Rückvergütung angeboten

In dieser Situation auf Urlaub fliegen? Familie Bruckner sah sich außerstande, den Flug nach Thailand anzutreten. Wie sollte man in einem Flugzeug überhaupt den Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu anderen Passagieren einhalten? Die Austrian Airlines boten aufgrund dieser speziellen Situation die Rückvergütung bezahlter Tickets an.

Herr Bruckner hatte für die Hin- und Rückflugtickets insgesamt 1.815,32 € ausgelegt und ersuchte nun Gotogate/OY SRG Finland AB um Rückbuchung der Ticketpreise auf die durch den Reisevermittler belastete Kreditkarte bzw. – alternativ – um eine Gutschrift. Er drang allerdings mit seiner Forderung bei Gotogate nicht durch. Seine Bemühungen, zu seinem Geld zu kommen, blieben bis in den Oktober hinein erfolglos. So wandte er sich schließlich an uns vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich.

Ein Jahr später war es so weit

Wir intervenierten zunächst bei Gotogate. Dort hieß es, die Fluglinie habe den Betrag noch nicht erstattet. Also baten wir Austrian Airlines, zu bestätigen, dass das Geld an Gotogate transferiert worden sei. Nachdem wir diese Bestätigung erhalten hatten, schrieben wir nochmals den schwedischen Reisevermittler an und forderten die Rückerstattung der 1.815,32 € an Familie Bruckner. Mitte Mai 2021 war es dann endlich so weit: Gotogate zahlte den Betrag an Familie Bruckner aus.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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