„Ein Fall für Konsument": Berichte aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: GIS nahm die Vertragskündigung an und retournierte die Zahlungen.
Nachdem ihr Vater gestorben war, zog Frau Drimmel zu ihrer Mutter und vergaß dabei, ihren GIS-Vertrag zu kündigen. Die beiden Frauen lebten bereits neun Jahre im gemeinsamen Haushalt, als ihnen schließlich bewusst wurde, dass sie die Rundfunkgebühren irrtümlich doppelt zahlten: Die Mutter hatte ihr TV-Gerät ja schon lange vor Frau Drimmels Einzug angemeldet.
Frau Drimmel kündigte ihren GIS-Vertrag. Gut, dass sie wenigstens Anspruch auf eine Gebühren-Rückerstattung für die letzten drei Jahre hatte. Sie ersuchte die GIS um Retournierung. Doch erst nachdem wir uns eingeschaltet hatten, nahm die GIS Frau Drimmels Kündigung an und überwies die für drei Jahre geleisteten Zahlungen retour.