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GIS: hohe Rechnung für Gehörlosen - Forderungen ausgebucht

Ein Gehörloser erhielt von der GIS eine sehr hohe Rechnung. Wir haben ihm geholfen.  - In "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Herr Landa war entsetzt: Er hatte eine Rundfunkgebühren-Vorschreibung der GIS (Gebühren Info Service GmbH) ab dem Jahr 2011 bis Dezember 2015 erhalten, die inklusive Inkassokosten bereits auf 1.469,65 € angeschwollen war. Wie konnte das passieren?

Kein Vertrag mit GIS

Herr Landa hatte erst seit 2014 eine eigene Wohnung und niemals einen Vertrag mit der GIS unterschrieben. Davor hatte er bei seinen Eltern gelebt, die ordnungsgemäß GIS-Gebühren zahlten. Nun wohnte er im gleichen Haus wie seine Großmutter. Sie nahm meistens die Post entgegen, gab sie aber nur sehr unregelmäßig an ihn weiter. Herr Landa ist gehörlos und bezieht die Mindestsicherung.

Behindertennachweis und Meldezettel

Nachdem er die Gebührenvorschreibung bekommen hatte, beeinspruchte er sie mit Unterstützung seiner Sozialbetreuerin und legte dem Schreiben seinen Behindertennachweis und den Meldezettel bei. Seine Betreuerin stellte nun, im Februar 2016, auch gleich den Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren für ihn. Doch Anfang März erhielt Herr Landa Post von einer Anwaltskanzlei.

Post vom Anwalt

"Sehr geehrter Rundfunkteilnehmer“, stand in dem anwaltlichen Schreiben, „unser Auftraggeber, die GIS Gebühren Info Service GmbH, verständigte uns, dass Sie trotz Einschaltung des Inkassobüros I.S. Inkasso Service Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. […] Offene Rundfunkgebühren inklusive Inkassokosten: 1.469,65 € + Kosten für dieses Schreiben 58,40 €. Zu bezahlender Gesamtbetrag: 1.528,05 €.“ Und: Sollte die Zahlung nicht bis zu dem im Schreiben angegebenen Termin erfolgen, sei die Anwaltskanzlei beauftragt, mit gerichtlicher Exekution gegen ihn vorzugehen. Damit nicht genug, flatterte Herrn Landa zwei Tage später noch ein vollstreckbarer Rückstandsausweis der GIS über aushaftende Rundfunkgebühren für Jänner und Februar 2016 in der Höhe von 54,72 € ins Haus.

Außerstande, die Rechnung zu zahlen

Herr Landa suchte niedergeschmettert unser Beratungszentrum auf. Er war außerstande, die geforderten Beträge zu zahlen. Hätte er schon früher von den Gebührenvorschreibungen erfahren, so hätte er seine Betreuerin natürlich unverzüglich gebeten, den Befreiungsantrag zu stellen. Wir verfassten ein Interventionsschreiben, in dem wir den Sachverhalt detailliert darlegten und die GIS ersuchten, die an Herrn Landa gerichtete Forderung auszubuchen.

GIS verzichtet auf Forderung

Die GIS reagierte rasch und informierte uns umgehend, auf die Begleichung der Forderungen zu verzichten. Auch die Einstellung des gegen Herrn Landa eingeleiteten Exekutionsverfahrens wurde veranlasst.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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