Die zweijährige Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Übernahme des ausgetauschten Produktes neu zu laufen. Genauso verhält es sich bei Reparaturen.
Allerdings beschränkt sich der Neubeginn der Gewährleistungsfrist ausschließlich auf den Bereich des reparierten Mangels und betrifft nicht das Gesamtprodukt. Für dieses gilt als Stichtag das Kaufdatum.