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Geoblocking - EU-Parlament für grenzenloses Onlineshopping

Geoblocking bezeichnet eine Praxis, bei der Konsumenten aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzes beim Onlineshopping benachteiligt werden.

Ein wichtiger Schritt hin zu einem konsumentenfreundlicheren Online-Einkauf wurde nun erreicht: Das EU-Parlament segnete Anfang Februar den Entwurf einer neuen Verordnung ab, die besagt, dass Onlinehändler fortan Käufer aus einem anderen EU-Staat so behandeln müssen, als kämen diese aus dem gleichen Land wie der Verkäufer. Künftig sollen für alle Onlineshopper die gleichen allgemeinen Bedingungen und auch Preise gelten.

Zugang zu günstigeren Waren erleichtert

Konsumenten bekommen damit Zugang zu günstigeren Waren, Hotelbuchungen oder Konzerttickets. Digitale urheberrechtlich geschützte Inhalte wie E-Books, Musik, Online- Spiele oder audiovisuelle und Transportdienstleistungen fallen vorerst aber nicht unter die neuen Regeln. Die nächsten Schritte: Nachdem die Geoblocking-Verordnung vom EU-Rat formell gebilligt wurde, haben die Mitgliedstaaten neun Monate Zeit für die Umsetzung. Die Verordnung soll jedenfalls noch 2018 in Kraft treten. Wir werden darüber berichten.

 

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