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Friedhofsgebühren - Ewige Ruhe zu stolzen Preisen

Nach dem Tod ist es wie im Leben: Selbst für ein Grab variieren die Kosten je nach Ausstattung und Lage.

Alles wird teurer. Wasser, Gas, Treibstoff. Und jetzt steigen auch noch die Friedhofsgebühren. Herr Schmidt möchte seinen Augen nicht trauen. Die Friedhöfe Wien GmbH schreibt ihm, dass er für die Verlängerung seines Grabnutzungsrechts für zehn Jahre 1.166 Euro zu zahlen hat. Das letzte Mal hatte er für das Grab, in dem seine Frau beigesetzt ist, 629,90 Euro gezahlt. Eine Erhöhung um fast 100 Prozent! Er denkt an ein Versehen. Ist es aber nicht.

Braucht die Friedhöfe Wien GmbH dringend Geld, da sie erst vor kurzem in ihr neues Verwaltungsgebäude beim Zentralfriedhof umgezogen ist? Oder nutzt sie einfach schamlos ihre Quasi-Monopolstellung in Wien aus? Herr Schmidt hegt böse Vermutungen.

Preisanpassung

Uns interessiert der Fall und wir bitten die Direktion des Unternehmens um Stellungnahme. Die kommt prompt und fällt etwas länger aus: Ja, im letzten Jahr habe es eine Preiserhöhung bei allen Gräbern gegeben, allerdings nur in der Höhe der Inflationsanpassung, und die letzte Anpassung liege im Übrigen vier Jahre (2008) zurück. Dazu komme, und das betreffe den Fall von Herrn Schmidt wie auch etwa 200 weitere Grabnutzungsberechtigte pro Jahr, eine sukzessive Preisanpassung bei jenen Gräbern, für die vor längerer Zeit nach der alten und inzwischen überholten Tarifordnung bloß der halbe Preis entrichtet wurde. Bedenke man, dass ein Neuerwerb des Grabes der Familie Schmidt heute 1.606 Euro kosten würde, so sei die Vorschreibung immer noch als vergleichsweise moderat zu bezeichnen.

Trauern und Preise vergleichen?

Trauern und Preisvergleiche anstellen, das verträgt sich schlecht. Wo ein elementares Ereignis wie der Tod eines geliebten Menschen zu verarbeiten ist, redet man nicht über Kosten. Wir können das aber tun. Wir sind nicht in Trauer und können einen ungetrübten Blick auf diesen Geschäftsbereich werfen. Ja, im Fall der Beisetzung eines Menschen geht es, nüchtern betrachtet, um eine – wenn auch gewiss spezielle – Geschäftsabwicklung mit vertraglichen Vereinbarungen, Kosten, Rechten, Pflichten. Und schnell auch um ein paar Tausender mehr oder weniger.

Beispiel Wien

Beispiel Wien

Bei unseren Ausführungen beschränken wir uns auf  Wien, aus dem einfachen Grund, weil jedes Bundesland ein eigenes Leichen- und Bestattungsgesetz hat. So sind etwa nächste Angehörige in Wien im Unterschied zu anderen Bundesländern nicht per Gesetz verpflichtet, sich um das Begräbnis eines Familienmitglieds zu kümmern und für die Kosten aufzukommen.

800 „Armenbegräbnisse"

Das ist mit ein Grund, dass in Wien pro Jahr immerhin etwa 800 „Armenbegräbnisse" – offizielle Bezeichnung: Begräbnis auf Anordnung der Sanitätsbehörde – durchgeführt werden. Ein einfacher Weg, um Kosten zu sparen, ist das freilich nicht. Die Stadt Wien versucht nach § 19 des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes, sich die Kosten aus der Verlassenschaft des Verstorbenen zurückzuholen.

Bestattungs- und Friedhofskosten

Über alle Landesgrenzen hinweg ist gleich, dass grundsätzlich zwischen Bestattungs- und Friedhofskosten unterschieden werden muss. Beim Bestattungsunternehmen können Sie in Auftrag geben, wie Sie die letzte Verabschiedung wünschen: ob einfach oder mit Pomp. Sie können zwischen Feuer- und Erdbestattung, zwischen Fichten- und Eichensarg wählen. Sie können im Übrigen auch ganz auf eine Abschiedsfeier verzichten. Das wäre die billigste, wenngleich unüblichste Variante.

Weniger Begräbnisse als früher

Zuordnung gefallen

Das Bestattungsunternehmen ist für vieles zuständig, allerdings nicht für die letzte Ruhestätte. Die fällt in den Kompetenzbereich der Friedhofsverwaltung. In Wien war das früher die MA 43, heute ist es die Friedhöfe Wien GmbH. Diese Gesellschaft, ein Tochterunternehmen der B & F Friedhöfe GmbH unter dem Dach der (stadteigenen) Wiener Stadtwerke Holding AG, ist im Zuge der Ausgliederung öffentlicher Angelegenheiten 2008 gegründet worden.

Hernalser Bürger in Hernalser Erde ...

Bis in die 1990er-Jahre bestand in Wien eine zonengebundene Zuordnung der Grabstätten. Hintergrund: Der Grinzinger Bürger sollte seine letzte Ruhestätte auf dem Grinzinger Friedhof finden, der Hernalser Bürger auf dem Hernalser Friedhof usw. Jeder Bezirk hatte einen bestimmten Wahlfriedhof – entscheidend war der Meldezettel. Für „Ortsfremde" erhoben die Friedhöfe höhere Gebühren. Günstig kam eine Beisetzung auf einem der sogenannten Hauptfriedhöfe in Wien, z.B. dem Zentralfriedhof. In der Regel musste hier gegenüber dem Wahlfriedhof nur die Hälfte gezahlt werden.

... ist Vergangenheit

Diese Regelung besteht nun nicht mehr, sie ist Vergangenheit. Die Zuordnung wurde nicht zuletzt deswegen fallen gelassen, weil die Zahl der Beisetzungen ständig abnimmt (1970 lag sie noch bei 28.000, 2010 bei 16.000). Damit ist die Notwendigkeit einer Steuerung nicht mehr unbedingt gegeben. Heute kann jeder den Friedhof frei wählen, auf dem die Beisetzung erfolgen soll, und zwar unabhängig vom (letzten) Wohnsitz.

Grab zu Lebzeiten

Grab zu Lebzeiten

Wie bisher ist es möglich, schon zu Lebzeiten ein Grabnutzungsrecht zu erwerben. Diese Formulierung klingt etwas seltsam, doch sie gibt die Sache korrekt wieder: Man kann nicht ein Grab, sondern nur ein Benützungsrecht (früher: Grabstellenrecht) erwerben.

Dazu wenden Sie sich direkt an die Verwaltung des Friedhofs und informieren sich, welche Grabstellen aktuell frei sind und welche Möglichkeiten der Beisetzung auf diesem Friedhof bestehen. Gruft, gruftähnliches Grab, Rasengrab, Deckelgrab, Urnenstele – die Auswahl ist groß und das Angebot auf jedem Friedhof anders.

Grüne Oasen

Die Friedhöfe sind bestrebt, ihre Areale als Grünflächen zu erhalten. Daher kommen Rasengräber generell günstiger als Gräber mit Deckplatte. Weiters bestimmt die Lage den Preis: Für eine Grabstelle nahe dem Haupteingang ist mehr zu zahlen als für eine, die am Rand des Friedhofgeländes liegt. Auf dem Hernalser Friedhof werden aktuell drei Standort-Kategorien unterschieden.

Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten

Wie setzt sich das Grabentgelt zusammen? Grundsätzlich aus zwei Posten, der Bereitstellungsgebühr und dem Erwerb auf 10 Jahre. Das gilt für ein Erdgrab. Entscheiden Sie sich für eine Gruft, so beträgt die Bindungszeit mindestens 30 Jahre, was die Kosten sogleich in die Höhe treibt. Das wirkt abschreckend – und soll es auch, damit die Friedhöfe nicht zu Steinwüsten verkommen. Beim Erwerb zu Lebzeiten kommt außerdem ein Lebzeitenzuschlag hinzu.

Der sogenannte Benützungsberechtigte eines Grabes hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So obliegt ihm die gärtnerische Ausgestaltung des Grabs und unter anderem auch, die Standsicherheit des Grabsteins regelmäßig zu prüfen. Auch hier entstehen Kosten. Kosten, die entfallen, so er sich für ein Baum- oder Strauchgrab entscheidet, was wiederum nicht überall, aber etwa auf dem Friedhof Simmeringer Feuerhalle möglich ist.

Deckplatte mitnehmen

Und Herr Schmidt? Wie ging es bei ihm weiter? Kurze Zeit spielte er mit dem Gedanken, das Grab seiner Frau aufzulassen. Doch davon ist er schnell wieder abgekommen. Nun hat er entschieden, die Deckplatte vom Grab zu nehmen – was die laufenden Kosten erheblich senkt.

Zusammenfassung

  • Das Lebensende planen. Sie wollen nichts dem Zufall überlassen? Und wissen genau, wo und wie Sie beigesetzt werden wollen? In dem Fall empfiehlt es sich, schon zu Lebzeiten ein Grabnutzungsrecht zu erwerben.
  • Grüne Oasen. Die Friedhöfe sollen nicht zu Steinwüsten verkommen. Daher kommt ein Rasengrab grundsätzlich günstiger als ein Grab mit Deckplatte.
  • Freie Wahl. Früher bestand in Wien eine zonengebundene Zuordnung der Grabstellen. Heute kann der Friedhof innerhalb der Stadt frei gewählt werden, und zwar unabhängig vom (letzten) Wohnsitz.
  • Komfort hat seinen Preis. Für ein Grab nahe dem Haupteingang ist mehr zu zahlen als für eines am Rand.

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