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EU-Dienstleistungs­richtlinie - Über die Grenzen geschaut

Durch den Binnenmarkt können Konsumenten Dienstleistungen auch in anderen EU-Staaten in Anspruch nehmen.

Herr H. baut ein Einfamilienhaus. Für einen Teil der Bauarbeiten möchte er eine polnische Firma beauftragen. Dies will er aber nicht einfach „schwarz“ erledigen. Daher erkundigt er sich bei unserem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), was beim Auftrag zu beachten sei.

Dies ist nur ein Beispiel, wo überall die EU-Dienstleistungsrichtlinie zum Tragen kommt. Diese besagt: Konsumenten sollen Dienstleistungen europaweit  in Anspruch nehmen können, der Binnenmarkt soll allen Bewohnern aller 27 Mitgliedsländer zugänglich sein.

Stolpersteine in der Praxis 

Leider aber existieren noch immer Hindernisse unterschiedlicher Art. Eines davon ist eben, dass Informationen über grenzüberschreitende Dienstleistungen nicht immer leicht zu bekommen sind. Hier kommt noch dazu, dass der österreichische Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten, zu denen auch Polen zählt, noch nicht vollständig liberalisiert ist.

Nun zählen arbeitsrechtliche Bestimmungen nicht zu unserer Kernkompetenz. So mussten unsere Experten vom Europäischen Verbraucherzentrum selbst bei der Wirtschaftskammer recherchieren.

Dann konnten sie Herrn H. mitteilen, dass Arbeitnehmer im Bau- und Baunebengewerbe, die aus Polen und anderen neuen EU-Ländern kommen und in Österreich arbeiten wollen, eine Beschäftigungsbewilligung brauchen. Herr H. als österreichischer Auftraggeber muss diese Bewilligung beim regional zuständigen Arbeitsmarktservice beantragen.

Rechtsfragen

Um arbeitsrechtliche Fragen ging es auch im Fall von Frau G. Sie wollte eine slowakische Pflegerin für ihren dementen Vater engagieren und sich über die Rechtsvorschriften informieren. Auch hier half uns die Wirtschaftskammer mit Auskünften. Darüber hinaus gibt es eine eigene Internetseite des Sozialministeriums, auf der alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind, nämlich www.pflegedaheim.at.

Ein anderes Hindernis sind unterschiedliche rechtliche Vorschriften zur Berufsausübung. So erkundigte sich ein Konsument, der ein Haus in der Slowakei kaufen möchte, ob ein slowakischer Rechtsanwalt einen derartigen Kaufvertrag prüfen darf. Wir erkundigten uns bei unserer slowakischen Partnerorganisation danach: Ja, das ist möglich.



 

 

Abenteuer Ausland

Sprachbarrieren

Mitunter erschweren Sprachbarrieren den Konsumenten, Dienstleistungen in anderen Ländern in Anspruch zu nehmen. Eine britische Staatbürgerin wollte eine Wohnung in Wien mieten und wissen, worauf sie achten muss und wieviel ein Makler verlangen darf. Diese Auskunft konnten wir der Dame rasch geben – schließlich haben wir dazu eigene Experten für Wohnrecht.

Abenteuer Ausland

Auch die räumliche Distanz ist für Konsumenten problematisch. So wollte Amina S. ein Ferialpraktikum bei einem italienischen Unternehmen absolvieren, das Animateure vermittelt. Sie erkundigte sich bei uns nach der Seriosität ihres möglichen Arbeitgebers.

Solche Auskünfte sind allerdings heikel: Einerseits kann es auch bei einem namhaften und renommierten Unternehmen „Bröseln“ geben, andererseits müssen wir uns ja auch auf öffentlich zugängliche Informationen verlassen.

Keine Geschäftsbedingungen

Immerhin konnten uns die Kollegen im Europäischen Verbraucherzentrum Bozen mitteilen, dass das Unternehmen bei der Handelkammer registriert ist. Bedenklich ist jedoch, dass die Firmen-Internetseite keine Geschäftsbedingungen enthält. Unser Tipp an Frau S.: Wer als Animateur arbeiten will, kann auch direkt bei großen österreichischen Reiseveranstaltern anheuern.

Unterschiedliche Tarife

Für Konsumenten stellt es auch eine Erschwernis dar, wenn Dienstleistungen in einem Staat etwas kosten, im anderen nicht. So ist der Download eines Routenplaners von Nokia in Italien kostenlos, in Österreich musste der italienische Konsument dafür aber bezahlen. Diese Diskriminierung ist unzulässig und gehört abgestellt.

Außergerichtliche Hilfe

Ähnliche Stellen wie unser Europäisches Verbraucherzentrum gibt es in allen EU-Staaten. Sie sind miteinander vernetzt. Daher können Sie sich bei uns über Dienstleistungen in allen EU-Staaten informieren – wir geben Ihre Frage dann an die Partnerorganisation im jeweiligen EU-Staat weiter.

Ferner hilft das EVZ außergerichtlich bei Streitfällen, das heißt wir intervenieren mit Hilfe unserer Partnerorganisation vor Ort, Gerichtsverfahren führen wir jedoch keines. Unsere Tätigkeit zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wird vom Konsumentenschutz- und Wirtschaftsministerium gefördert.

Allerdings gibt es Bereiche, in denen die EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht greift, besonders bei Dienstleistungen in den Bereichen Finanzen, Gesundheit und  Verkehr.

Infoblatt zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

Infoblatt zur EU-Dienstleistungsrichtlinie (Bild:VKI)Das Infoblatt zur Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union können Sie bestellen beim:

Europäischen Verbrau­cherzentrum
Mariahilfer Straße 81
A - 1060 Wien

oder rechts im Download-Bereich als Pdf‑Datei herunterladen.

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