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Energieversorger wechseln - Verbrauch bekannt geben

"Ich habe zu einem günstigeren Stromanbieter gewechselt, zahle aber wesentlich mehr als vorher. Was kann schuld sein?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Andi Peter.

VKI-Mitarbeiter Andreas Peter (Bild: VKI)
Andi Peter

Der Netzbetreiber des wechselwilligen Kunden muss dem neuen Anbieter von Energie (Strom, Gas) den bisherigen Verbrauch des Kunden bekannt geben. Nun sind neue Anbieter mit sehr guten Preisen auf den Markt gekommen.

Der Trick der Netzbetreiber

Große traditionelle Landesenergieversorger fungieren aber gleichzeitig auch als Netzbetreiber. Sie greifen oft zu folgendem Trick: Als Netzbetreiber geben sie dem neuen Strom- oder Gasanbieter überhöhte Verbrauchszahlen bekannt. Aufgrund dieser unrichtigen Angaben berechnet der neue Energielieferant höhere Akontozahlungen als bisher. So soll der Eindruck erweckt werden, dass sich ein Wechsel des Energielieferanten nicht auszahlt.

Zählerstand und Verbrauch bekannt geben

Dieses Ärgernis lässt sich umgehen, wenn Sie Ihrem neuen Energielieferanten den Zählerstand beim Wechseln sowie den bisherigen Verbrauch aufgrund der letzten Jahresabrechnung bekannt gibt (telefonisch oder per E-Mail). Dann kann der neue Versorger seine Akontozahlungen realistisch kalkulieren.

Richtigstellung bei überhöhter Rechnung verlangen

Wer nach einem Anbieterwechsel eine überhöhte Rechnung bekommt, sollte beim Netzbetreiber die Richtigstellung der Verbrauchszahlen verlangen. Lehnt dieser ab, kann man die Schlichtungsstelle der E-Control einschalten. Nach der ersten Jahresabrechnung beim neuen Energielieferanten sollte die Zahlungen für Strom oder Gas jedenfalls dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen.

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