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Ökostromkosten: Gebührenbefreiung - Voraussetzungen

"Stimmt es, dass man von den Ökostromkosten befreit werden kann?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Andi Peter.

Andreas Peter (Bild: U. Romstofer/VKI)
Andi Peter

Ja, Personen mit geringem Einkommen können sich von einem Teil der Ökostromkosten befreien lassen. Berechtigt sind Sozialhilfe- und Pensionsbezieher sowie Studenten und Pflegegeldbezieher, sofern das Haushaltseinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht um mehr als 12 Prozent überschreitet. Oder einfacher gesagt: Wenn Sie bereits von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit sind, können Sie sich auch von den Ökostromkosten befreien lassen.

Antragsformular einreichen

Zuständig ist dieselbe Stelle: die Gebühren Info Service GmbH (GIS). Sie müssen lediglich ein Antragsformular (herunterzuladen vonGIS: Gebühren Info Service) und die letzte Stromrechnung bei der GIS einreichen. Die Befreiung umfasst die Ökostrompauschale (33 Euro pro Jahr) zur Gänze und jenen Teil des Ökostromförderbeitrages (berechnet in Cent pro verbrauchter kWh), der 20 Euro übersteigt. Sie zahlen also künftig nur mehr maximal 20 Euro für den Ökostrom. Derselbe Personenkreis ist übrigens auch zum Bezug eines Fernsprechentgelt-Zuschusses berechtigt (GIS-Hotline 0810 00 10 80).


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