"Ich habe soeben den Stromanbieter gewechselt. Nun habe ich innerhalb kurzer Zeit zwei detaillierte Abrechnungen erhalten. Ich bin nicht sicher, ob das seine Richtigkeit hat." - Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Ivana Jurisic MSc.
Ivana Jurisic MSc |
Im Zuge eines Lieferantenwechsels wird eine Endabrechnung erstellt. Unabhängig davon erfolgt einmal im Jahr eine Jahresabrechnung. Da diese Abrechnungsperiode nicht zwingend mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, kommt es vor, dass Endabrechnung und Jahresabrechnung annähernd zum gleichen Zeitpunkt stattfinden.
Gesamtrechnung oder getrennte Rechnung
Achten Sie bei einem Lieferantenwechsel darauf, ob Ihr neuer Lieferant eine Gesamtrechnung oder eine getrennte Abrechnung anbietet. Die Gesamtrechnung beinhaltet eine gemeinsame Abrechnung von Energie- und Netzkosten durch Ihren Energielieferanten. Bei einer getrennten Abrechnung erfolgt die Verrechnung der Energiekosten durch den Energieanbieter und jene der Netzkosten durch Ihren Netzbetreiber.
Zählerstand selbst ablesen
Bitte beachten Sie, dass Netzbetreiber lediglich dazu verpflichtet sind, alle drei Jahre vor Ort den Zählerstand abzulesen. In der Zwischenzeit können Jahresabrechnungen auf Hochrechnungen basieren. Auch bei einem Lieferantenwechsel wird nicht zwingend vor Ort abgelesen. Wir empfehlen daher, den Zählerstand zum Wechselstichtag selbst abzulesen und ihn dem Netzbetreiber per Mail oder online via Selbstableseportal zu übermitteln.