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Strom: Erhöhung des Netzentgelts - Gesetzliche Regelungen

"Mein Stromversorger hat mit Jahresbeginn das Netzentgelt erhöht, aber weder wurde ich darüber unterrichtet noch wurden meine Teilbeträge angepasst. So habe ich erst Monate danach in der Jahresabrechnung davon erfahren und habe nun eine Nachzahlung. Macht es sich das Unternehmen nicht zu einfach?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Ivana Jurisic MSc.

Jurisic Ivana (Bild: VKI)
Ivana
Jurisic MSc

Regulierungsbehörde E-Control

Netzbetreiber haben in Österreich eine natürliche Monopolstellung inne und werden deswegen von der Regulierungsbehörde E-Control kontrolliert. Alle Kosten, die Ihnen der Netzbetreiber verrechnen darf, sind gesetzlich festgelegt und werden einmal jährlich zu Jahresbeginn angepasst.

Diese Anpassung wird per Systemnutzungsentgelte-Verordnung erlassen: www.e-control.at. Das Netzentgelt besteht aus zwei Teilen: Netzkosten sowie Steuern und Abgaben. Die Beträge sind teilweise verbrauchsabhängig und teilweise verbrauchsunabhängig (z.B. die Ökostrompauschale).

Energiekosten unterliegen dem freien Markt

Über die Anpassung der einzelnen Komponenten des Netzentgelts werden Sie nicht gesondert informiert. Diese werden auf der Detailseite der nächsten Jahresabrechnung aufgeschlüsselt. Auch Ihre Teilbeträge werden erst dann neu festgesetzt. Beachten Sie, dass Sie keine Einflussmöglichkeit auf das Netzentgelt haben. Lediglich die Energiekosten unterliegen dem freien Markt.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

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Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

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