"Mir wurde der Einbau eines Smart Meters in meinem Haus angekündigt. Ist es für mich möglich, das zu verhindern? Ich würde gerne bei meinem alten Stromzähler bleiben." - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Ivana Jurisic, MSc.
Flächendeckende Installation
Aufgrund der „Intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung“ des Wirtschaftsministeriums sind Netzbetreiber verpflichtet, flächendeckend Smart Meter zu installieren.
Der Zähler ist Eigentum des Netzbetreibers, dieser entscheidet, welcher Zähler – für Sie gebührenfrei – eingebaut wird. Sie können aber unter drei Einstellungen des Messgeräts wählen.
Konfigurationsmöglichkeiten
In der Standardkonfiguration wird der Zählerstand täglich an den Netzbetreiber übertragen. In der erweiterten „Opt-In“-Konfiguration werden Viertelstunden-Werte aufgezeichnet, gespeichert und einmal am Tag an den Netzbetreiber übertragen. Bei der „Opt-Out“-Konfiguration findet die Übertragung des Zählerstands an den Netzbetreiber ausschließlich im Rahmen der Jahresabrechnung, eines Tarifoder Anbieterwechsels statt.
Den Wunsch für eine Opt-Out Konfiguration können Sie Ihrem Netzbetreiber schriftlich mitteilen, sobald Sie das Informationsschreiben zum Smart-Meter-Einbau bekommen. Auch zu einem späteren Zeitpunkt ist es noch jederzeit möglich, diesen Wunsch bekannt zu geben.
Eine Diskussion zum Thema Smart Meter und den unterschiedlichen Aspekten der Technologie finden Sie online auf unserer Homepage unter Smart Meter - Intelligente Stromzähler?.