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Einkaufen im Internet - Achtung, Extrakosten!

Einkaufen im Internet gilt als der ultimative Shoppingtrend.
Was oft übersehen wird: Die Importkosten zahlt der Käufer.

24 Stunden geöffnet

Der größte Marktplatz der Welt ist 24 Stunden geöffnet und bietet so ziemlich alles, was ein Surferherz begehrt. Besonders beliebt sind nach Angaben der Paketverzollung CDs, Bücher, Computerspiele, Elektronik und Nahrungsergänzungsmittel. Bei genauerer Betrachtung entpuppt sich Online-Shopping allerdings als ein simples und altbackenes Versandgeschäft. Volles Liefer- und Importrisiko inklusive.

Preise wirken günstig

Die Preise wirken auf den ersten Blick oft „supergünstig“, dafür sind alle zusätzlich anfallenden Kosten wie Porto, Versand, Zoll oder Umsatzsteuer vom Käufer zu berappen. Ist die Ware mangelhaft, beschädigt, zu spät oder gar nicht eingetroffen, kann er sich selbst mit dem Händler herumschlagen. Viele Händler liefern zudem nur per „teurer“ Nachnahme oder nach Bezahlung mit Kreditkarte. Das Problem dabei: Die Ware ist bereits vor dem Auspacken bezahlt, die Retoursendung und Rückbuchung des bereits bezahlten Betrages aufwendig.

So bewahren Sie den Überblick

Ein guter Online-Shop weist Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung und Porto und die Geschäftsbedingungen transparent und leicht zugänglich aus. Informieren Sie sich beim Zollamt über mögliche Zollgebühren und die Höhe des Umsatzsteuersatzes. Wie hoch die Importkosten letztendlich ausfallen, hängt vom Lieferland (EU/Drittland), der Verrechnung (Brutto-/Nettopreis) und von der Ware und dem Warenwert ab. Dazu einige Klarstellungen:

  • EU: Warensendungen aus dem EU-Raum sind grundsätzlich zollfrei. Bezüglich der Umsatzsteuer gilt folgende Regelung: Versendet der Online-Shop zum Nettopreis, fallen in der Regel 20 Prozent Einfuhr-Umsatzsteuer an. Aus Konsumentensicht vorteilhafter ist es hingegen, wenn der Händler zum Bruttopreis (Warenwert zuzüglich ausländischer Mehrwertsteuer) verrechnet. Unter Umständen haben Sie dadurch sogar einen (kleinen) Preisvorteil, da in vielen EU-Ländern der Mehrwertsteuersatz niedriger ist.
  • Drittland: Die meisten Waren, die aus so genannten Drittländern (Nicht-EU-Länder) importiert werden, sind zollpflichtig. Die österreichische Einfuhr-Umsatzsteuer fällt bei Warensendungen aus Drittländern auf jeden Fall an. Vergewissern Sie sich daher unbedingt, dass Ihnen der Lieferant tatsächlich nur den Nettopreis in Rechnung gestellt hat. Sonst zahlen Sie die Umsatzsteuer doppelt.
  • Bagatellgrenze: Bestellungen aus Drittländern, die weniger als 22 Euro (rund 300 Schilling) wert sind, fallen unter die Bagatellgrenze und werden vom Zoll abgabenfrei durchgelassen. Aber Achtung: Die Bagatellgrenze bezieht sich nicht auf den reinen Warenwert, sondern auf den gesamten Wert der Sendung (also Warenwert zuzüglich Transportkosten). Ausnahme von der Ausnahme: Die Bagatellgrenze gilt nicht für Tabakwaren (grundsätzlich verboten), Spirituosen und Parfums.

Direkt beim Briefträger

Zollgebühren sowie die Einfuhrumsatzsteuer werden vom Briefträger bei der Paketzustellung eingehoben. Bei unvollständigen oder falschen Angaben, oder wenn die Rechnung fehlt, wird die Sendung zurückbehalten. In diesem Fall wird das Paket in Ihrem Beisein am Zollamt geöffnet und erst nach Klärung aller offenen Fragen ausgehändigt. Übrigens: Nicht alles, was im Internet zu haben ist, darf auch importiert werden. Für Medikamente und andere sensible Waren besteht entweder ein generelles Einfuhrverbot (zB Pelze oder Leder artgeschützter Tiere), oder es ist ein besonderes Importverfahren (zB Waffen, Autos) vorgesehen.

Zoll- und Steuersätze

Beispiel: Onlinebestellung aus den USA im Wert von ca. öS 500,–

Ware

Zollsatz
in Prozent

Steuersatz (EUSt)
in Prozent

Bücher

0

10

CD-ROMs (Software)

0

20

Musik-CDs

3,5

20

Sport-/Laufschuhe (Leder)

8

20

Bekleidung (T-Shirt/Jeans)

12/12,6

20

Parfums (zuzügl. Alkoholabgabe!)

0

20

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