Beim grenzüberschreitenden Einkauf kommt es immer wieder zu Fällen von Diskriminierung. Das Europäische Verbraucherzentrum hilft weiter.
Freier Warenverkehr und Dienstleistungsfreiheit sind zentrale Forderungen der Wirtschaft, solange dies den Unternehmen zum Vorteil gereicht. Denn möchten Konsumenten Waren und Dienstleistungen im Ausland beziehen, weil sie dort günstiger angeboten werden, wünschen sich viele Anbieter den Schlagbaum zurück.
Beschwerden über höhere Preise
Darauf deuten jedenfalls zahlreiche Beschwerden hin, die beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Österreich eingehen. Demnach können Konsumenten mit Wohnsitz in Österreich per Internet im EU-Ausland angebotene Waren oder Dienstleistungen häufig entweder gar nicht erwerben oder sie sollen dafür deutlich höhere Preise zahlen.
Bestellung verweigert
Beispiele, die das belegen, gibt es zuhauf. Frau A. etwa wollte über die Website babyprofi.de ein Kinderbett beziehen. Die Bestellung wurde vom Onlinehändler mit der Begründung verweigert, dass das Produkt nur an Konsumenten mit Wohnsitz in Deutschland verkauft werde.
Amazon.de: Versandadresse in Deutschland notwendig
Herr B. berichtet über einen ähnlichen Fall. Hier sollte über die Verkaufsplattform eines deutschen Onlinehändlers (amazon.de) ein spezieller Kleber bestellt werden. Nach Eingabe der Lieferadresse in Österreich sah sich der Kunde plötzlich mit der Meldung konfrontiert, dass der von ihm gewünschte Artikel nicht an die von ihm eingegebene Adresse geliefert werden könne. Der Konsument müsse eine Versandadresse in Deutschland angeben oder die Bestellung löschen.
Mietwagenbuchung
Herr D. wollte für seinen Urlaub auf Hawaii einen Mietwagen auf der deutschen Website der Firma Hertz (hertz.de) buchen. Der Mietwagen war hier um 86 Euro günstiger zu haben als auf der österreichischen Website des Autoverleihers, zudem waren auch die Konditionen kundenfreundlicher. Die Buchung wurde dem Konsumenten mit der Begründung verweigert, dass er keinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen könne.