Zum Inhalt

e-card-Gebühr - Retour bei mehreren Jobs

, aktualisiert am

Teilzeitjobs: Wer mehrere Dienstverhältnisse hat, muss mehrmals e-card-Gebühr zahlen.

Rückerstattung bei Krankenkasse

Für die e-card werden jedem Beschäftigen jährlich zehn Euro vom Gehalt abgezogen. Wer zwei oder mehrere Teilzeitjobs ausübt und in jedem Beschäftigungsverhältnis sozialversichert ist, zahlt die e-card-Gebühr für jedes Dienstverhältnis, also zweimal oder sogar öfter.

Ärgerlich: Die Refundierung dieser unnötig entrichteten Beträge muss bei der zuständigen Krankenkasse mit dem Lohnzettel beantragt werden, aus dem der Abzug hervorgeht. Spekuliert da etwa die Sozialversicherung damit, dass viele Betroffene diesen Papierkrieg scheuen?

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang