Rückerstattung bei Krankenkasse
Für die e-card werden jedem Beschäftigen jährlich zehn Euro vom Gehalt abgezogen. Wer zwei oder mehrere Teilzeitjobs ausübt und in jedem Beschäftigungsverhältnis sozialversichert ist, zahlt die e-card-Gebühr für jedes Dienstverhältnis, also zweimal oder sogar öfter.
Ärgerlich: Die Refundierung dieser unnötig entrichteten Beträge muss bei der zuständigen Krankenkasse mit dem Lohnzettel beantragt werden, aus dem der Abzug hervorgeht. Spekuliert da etwa die Sozialversicherung damit, dass viele Betroffene diesen Papierkrieg scheuen?