Jeder Betrieb in einem Drittstaat, der Lebensmittel in die Europäische Union (EU) ausführen will, muss von der EU dafür zugelassen sein. Demzufolge findet bereits im Herkunftsland eine entsprechende Zertifizierung statt. Auch dürfen nur bestimmte Güter aus einem Drittstaat in die EU importiert werden. Aus Vietnam sind das zum Beispiel Shrimps.
Elektronisches Formular für alle Beteiligten
Im Produktionsbetrieb werden die frischen Meeresfrüchte so verpackt, dass sie optimal in die Frachtcontainer zu je drei oder sechs Tonnen Fassungsvermögen passen. Die Behörden vor Ort kontrollieren die Exportware, danach meldet der Transporteur die Sendung im Zielland an. Das geschieht mit einem elektronischen Formular, das alle weiteren an der Lieferkette Beteiligten mit ihrem Vermerk versehen und weitersenden. Auf diese Weise kann die Sendung jederzeit nachverfolgt werden, etwa wenn später eine Rückholaktion nötig sein sollte.
Gefahrengut
Die Container werden in der Regel mit Trockeneis gekühlt. Dabei handelt es sich um festes Kohlendioxid, das bei –78,48 °C ohne zu schmelzen direkt in die Gasphase übergeht. So werden die transportierten Lebensmittel zum Gefahrengut, denn ein Gehalt von über fünf Prozent CO2 in der Atemluft führt zum Ersticken. Im selben abgeschlossenen Frachtabteil im Flugzeugbauch dürfen sich daher keine lebenden Tiere befinden.
Kontrolle am Zielflughafen
Am Zielflughafen Wien gelangen die verpackten Shrimps mit Hubstaplern rasch in das Zolllager, in dem sich die veterinärmedizinische Grenzkontrollstelle befindet. Im Kontrollraum herrscht eine Temperatur von 12 °C. Hier überprüft ein Grenztierarzt die Frachtpapiere, die Anmeldung des Herkunftsbetriebes, das Gewicht der Ware und deren Etikettierung. 50 Prozent der Sendungen werden einer physischen Kontrolle unterzogen: Der Tierarzt holt zwei bis zehn Packstücke aus der Ladung, öffnet sie, nimmt die Shrimps in Augenschein und riecht daran. Außerdem misst er die Temperatur und den pH-Wert und macht gegebenenfalls eine Koch- und Bratprobe, da sich etwaiger Faulgeruch beim Erhitzen verstärkt.
Entscheidung innerhalb kürzester Zeit
Die Entscheidung fällt innerhalb kürzester Zeit: Gibt es keinerlei Beanstandung, werden die Shrimps zum Weitertransport an Händler beziehungsweise Endverbraucher freigegeben. Ist die Ware zwar in Ordnung, der Herstellungsbetrieb aber nicht von der EU zugelassen, erfolgt eine Rücksendung. Verdorbene Lebensmittel werden zur Vernichtung in die Entsorgungsbetriebe Simmering (EBS) gebracht.
Proben werden im Labor untersucht
Von drei bis fünf Prozent der Shrimps-Lieferungen werden zusätzlich Proben für eine Laboruntersuchung gezogen. Während die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) diese Proben auf Mikroorganismen, Schwermetalle und Rückstände von verbotenen Konservierungsmitteln untersucht, geht die Ware weiter in die Auslieferung. Nur bei einem bedenklichen Untersuchungsergebnis wird die Lieferkette unterbrochen oder die schon ausgelieferten Produkte vom Markt genommen.