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Bestattungskosten: Nepp am Grab - Die Preisspannen sind gewaltig

Bestatter bewegen sich im Spannungsfeld von Pietät und Profit. Und sie agieren äußerst diskret. Was eine Beerdigung tatsächlich kostet, ist kaum zu erfahren.

Wir alle müssen sterben. Die Vernunft sagt uns, dass der Tod ein selbstverständlicher Teil unseres Daseins ist. Und trotzdem sind wir tief erschüttert, wenn ein geliebter Mensch von uns geht. In dieser Situation, da die Hinterbliebenen sich in einem emotionalen Ausnahmezustand befinden, sind sie zugleich gefordert, Maßnahmen zur Bestattung des Verstorbenen zu setzen.

600 Bestatter österreichweit

Sofern der Tod im Spital oder einer ähnlichen Institution eingetreten ist, übernimmt die Verwaltung den ersten Schritt, der getan werden muss: offizielle Feststellung des Todes. Stirbt jemand zu Hause, müssen die Angehörigen einen Arzt verständigen, am besten den Hausarzt. Stellt dieser den Tod fest, braucht es zusätzlich noch den Totenbeschauarzt, der den Totenschein (Anzeige des Todes) ausstellt. Erst dann darf der Leichnam überführt werden (eine detailliertere Beschreibung finden Sie unter "Was tun bei einem Todesfall"). Spätestens jetzt ist ein Bestatter einzuschalten, denn der Transport ist ausschließlich in einem entsprechenden Leichenwagen gestattet. Aber: Welches der rund 600 Unternehmen in Österreich soll beauftragt werden?

Von schlicht bis luxuriös: Särge gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen und Preisklassen (Photos.com)
Von schlicht bis luxuriös: Särge gibt es in den unterschied- lichsten Ausführungen und Preisklassen (Photos.com)

Neue Gewerbeordnung seit 2002

Vor einigen Jahren stellte sich eine solche Frage noch gar nicht, denn die Bestatter waren jeweils für eine bestimmte Region zuständig, wo sie eine Art Monopolstellung innehatten. 2002 wurde eine neue Gewerbeordnung erlassen. Grundidee: Das Bestattungsgewerbe soll sich genauso wie alle anderen Wirtschaftsbereiche über die Gesetze des Marktes regulieren. Damit geht es nun auch in dieser Branche letztlich darum, Gewinn zu machen. Wie sich die Zeiten geändert haben, zeigt der Umstand, dass die Bestattung Wien inzwischen eine eigene Marketing- und Kommunikationsabteilung eingerichtet hat.

Auskünfte Mangelware

Die Hinterbliebenen können also frei wählen. Innerhalb gewisser Grenzen natürlich, denn ein Tiroler wird kein Bestattungsunternehmen in Wien einschalten, nur weil das vielleicht etwas günstiger ist. Wie sieht es überhaupt mit den Preisen für eine Bestattung aus? Das wollten wir in einer Erhebung herausfinden. Von Februar 2007 bis in den September hinein schrieben wir Briefe, verschickten Mails, fragten telefonisch nach. Ernüchterndes Ergebnis der mühsamen Recherche: Von 30 angeschriebenen Unternehmen fanden es nur 12 für wert, überhaupt zu antworten. Und selbst die schickten zum Teil unvollständig ausgefüllte Fragebögen zurück.

Bestatter
Welche Erlebnisse hatten Sie mit Bestattern? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen:
leserbriefe@konsument.at oder Redaktion „Konsument“, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien.

Preislisten sind nicht üblich

Transparenz wird in diesem Gewerbe also nicht gerade großgeschrieben.

Erde zu Erde, Staub zu Staub: Im Osten Österreichs entscheiden sich die meisten für eine Erdbestattung (Foto: BIlderbox)
Erde zu Erde, Staub zu Staub: Im Osten Österreichs entscheiden sich die meisten für eine Erdbestattung (Foto: Bilderbox)
Gibt es vielleicht im Cyberspace oder direkt vor Ort mehr Information? Fehlanzeige. Preislisten sind auf den Internetseiten der Unternehmen nicht üblich. Warum das so ist? Weil Sterben eben eine individuelle Angelegenheit ist, sagen die Bestatter. Jedenfalls die Wenigen, die überhaupt mit uns sprachen. Jeder Fall ist angeblich anders, die Kosten in ihrer ganzen Variationsbreite sind kaum auf einen Blick darstellbar. Ein und denselben Sarg gibt es schließlich mit Beschlag oder ohne, dafür aber mit einem Fenster, und schon differiert der Preis.

Gewaltige Preisunterschiede

Dieser Einwand gab uns zu denken. Also haben wir im nächsten Durchgang ganz konkret gefragt: „Wie teuer kommt bei Ihnen der günstigste Sarg?“ Bei den handverlesenen Antworten staunten wir nicht schlecht: Ein schlichter Holzsarg ohne Extras kostet bei einem Anbieter 220 Euro, bei einem anderen dagegen 523 Euro – viel mehr als das Doppelte! Auch wenn es sich nicht um ein identisches Produkt handelt, sind derartige Unterschiede schwer nachvollziehbar.

Wir fragten weiter. Sargkissen, -decken und -polster? Bandbreite: 10,90 bis 104,64 Euro. Ein extravaganter Holzsarg? 750 bis 2400 Euro. Eine einfache Urne? 30 bis 131 Euro. Wir haben es hier mit einem Wirtschaftszweig zu tun, der durch gewaltige Preisspannen imponiert.

Vielleicht helfen Freunde

Selbst wenn Sie sicher sind, dass Ihr Bestatter seriös arbeitet: Wenn die Rechnung kommt, kontrollieren Sie sie so, wie Sie es bei jeder Handwerkerrechnung tun würden. Vielleicht können diese Aufgabe auch Freunde übernehmen, die den Kopf dafür freihaben. Und noch ein Tipp: Manchmal hilft es, im Gespräch mit dem Bestatter nachzufragen, ob der angebotene Sarg für 500 Euro tatsächlich das günstigste Angebot ist oder ob es nicht doch noch ein anderes, preiswerteres Modell gibt …

Selbst mitgestalten

Was viele nicht wissen: Hinterbliebene haben die Wahl – entweder sie übertragen sämtliche Aufgaben dem Bestatter oder sie leisten bestimmte Arbeiten selbst. So können Sie den Verstorbenen, wenn Sie das möchten, z.B. selbst waschen und anziehen und ihm damit vielleicht einen letzten Liebesdienst tun. Oder Sie dekorieren mithilfe von Freunden die Trauerhalle; Sie sparen sich ein teures Sarggesteck und binden selbst einen Strauß mit Blumen aus dem Garten.

Wenn Sie sich selbst einbringen, können Sie damit nicht nur die Ausgaben reduzieren. Vor allem können Sie mit Ihrem Engagement einem lieben Menschen eine ganz besondere Verabschiedung ermöglichen, eine sehr persönliche, die nur ihm zuteil wird.

Alles delegieren

Sind Ihnen solche Aufgaben eine Last, können Sie auch alles delegieren. Wie unsere Erhebung gezeigt hat, gibt es bei manchen Bestattern Komplettangebote. Von der Bestattungsfeier über die Vorbereitung des Grabes bis zum Blumenschmuck wird alles für Sie erledigt. So ersparen Sie sich viele Wege. Ein echter Service für Hinterbliebene, der aber auch entsprechend kostet.

Etwas, was Ihnen niemand abnehmen kann, ist die Entscheidung, wie der Verstorbene bestattet werden soll. Erd- oder Feuerbestattung, das sind die beiden am häufigsten gewählten Alternativen. (Über weitere Bestattungsformen berichten wir in einer der nächsten Ausgaben von „Konsument“.)

Erdbestattung

In Wien entscheiden sich etwa 80 Prozent für die Erd- und 20 Prozent für die Feuerbestattung – in Graz beispielsweise ist das Verhältnis genau umgekehrt. Die Einäscherung ist allerdings überall auf dem Vormarsch, auch in der Bundeshauptstadt.

Die Erdbestattung erfordert auf jeden Fall eine Grabstelle. Die können Sie nicht kaufen, sondern nur mieten. Sie erwerben ein Benutzungsrecht, und zwar für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel für 10 Jahre, wobei die Frist auf Antrag verlängert werden kann. Möchten Sie eine Gruft, beträgt die Mindestzeit für das Benutzungsrecht 60 Jahre.

Feuerbestattung ist auf dem Vormarsch, auch in der Bundeshauptstadt - im Bild: Wien-Simmering ( Foto: Bestattung Wien - Wittigo)
Feuerbestattung ist auf dem Vormarsch, auch in der Bundes- hauptstadt - im Bild: Wien-Simmering ( Foto: Bestattung Wien - Wittigo)

Miete hängt vom Friedhof ab

Wie viel Miete dann tatsächlich fällig wird, hängt vom Friedhof ab. Jeder Totenacker hat seine eigene Gebührenordnung. Wer sich darein vertieft, fühlt sich bisweilen in die Kaiserzeit zurückversetzt. Einzelposten über Einzelposten, Bürokratie pur. „Einfaches Grab“, „zugeteiltes Grab“, „Familiengrab in ausgesuchter Lage“, „Lebzeitenentgelt“, „Bereitstellungsentgelt“ – das ist nur ein kleiner Einblick in die Grabstellenentgelte der Wiener Städtischen Friedhöfe.

Gebührendschungel Friedhof

Ein Familiengrab auf dem Wiener Zentralfriedhof in einfacher Lage (Umschreibung für „weit weg vom Eingang“) kostet 101,60 Euro auf 10 Jahre. Für genau dasselbe Grab, dafür aber in der Nähe eines Eingangs, werden 286,30 Euro fällig, wieder auf 10 Jahre. Möchten Sie sich einen Friedhof aussuchen, verdoppeln sich diese Gebühren sogar noch. Damit Sie überhaupt zu einem Grab kommen, wird Ihnen außerdem eine Bereitstellungsgebühr von 150,80 Euro berechnet.

Im Westen ist es nicht viel anders. In Innsbruck zahlen Sie Grabbenutzungsgebühren (283,50 Euro), Friedhofsbenutzungsgebühren (132,70 Euro) und Gemeindeverwaltungsausgaben (15 Euro). Fragt sich nur, inwieweit sich eine Grabbenutzung von einer Friedhofsbenutzung unterscheidet.

Auf allen anderen Friedhöfen, die wir um Auskünfte gebeten haben, sind die Bedingungen ähnlich, und ähnlich verwirrend. Ein Gebührendschungel, in dem sich nur jene zurechtfinden, die beruflich damit befasst sind. Für Laien ist er undurchschaubar. Zu den aufgezählten Grabbereitstellungs- und -benutzungsgebühren werden bei einer Beerdigung auch noch die Kosten für die Graböffnung fällig. Sie sind abhängig von der Art des Grabes und der Tiefe.

Feuerbestattung

Entscheiden Sie sich für die Einäscherung, gibt es hier mehrere Möglichkeiten der Beisetzung. In einem Erdgrab kommt statt des Leichnams die Urne mit der Leichenasche unter die Erde. Eine weitere Möglichkeit sind Kolumbarien. Das sind Wände mit einzelnen Kammern für Urnen, die mit Steinplatten verschlossen werden. Oder ein anonymes Grabfeld. Es handelt sich dabei um Rasenflächen, in denen die Urnen beigesetzt werden, ohne dass die Stelle gekennzeichnet wird. Falls gewünscht, kann der Name des Verstorbenen auf dem Gemeinschafts-Grabstein verewigt werden. Die Angehörigen können hier nicht an der Beisetzung teilnehmen; sie kennen nur das Grabfeld.

Fällt die Entscheidung für ein Grab, kommt gewöhnlich ein Grabstein dazu. Wir fragten nach, wie viel ein einfacher Stein kostet. Auch hier waren die Auskünfte spärlich, die Preisdifferenzen dafür umso größer. Zwischen 200 Euro und 660 Euro verlangen die Steinmetze für ihren jeweils preiswertesten Stein. Damit der auch aufs Grab kommt, werden fast immer Aufstellungskosten in Rechnung gestellt. Ein Steinmetz will dafür 60 Euro, ein anderer 480 Euro. Ähnlich die Lage bei den Preisen für die Grabeinfassung.

In Stein gemeißelt

Grabsteine gib es aus Natur- oder aus Kunststein, als industriell gefertigte Massenware ebenso wie als kunsthandwerklich bearbeitete Unikate. Sie alle brauchen eine Inschrift. Unglaublich auch hier die Preisunterschiede. Ein gravierter Buchstabe kostet nach unserer Erhebung beim günstigsten Angebot 3,50 Euro, beim teuersten 13 Euro. Und das heißt: Der eingravierte Satz „Ruhe in Frieden“ kommt im ersten Fall auf 45,50 Euro, im zweiten auf 169 Euro!

Anders als bei der Beisetzung, wo alles schnell gehen muss, haben Sie bei der Frage der Grabgestaltung in der Regel ausreichend Zeit. Überlegen Sie in Ruhe, was Sie für den Verstorbenen möchten. Informieren Sie sich genau, holen Sie Kostenvoranschläge ein, stellen Sie Preisvergleiche an. Außerdem: Es muss nicht immer ein Grabstein sein. Denken Sie auch an die Möglichkeit eines schönen, schlichten Holzkreuzes.

Ewige Ruhe zu saftigen Preisen

Nicht nur der Tod ist unfassbar. Manchmal sind es auch die damit verbundenen Rechnungen. Eine „Konsument“-Redakteurin schildert ihre Erfahrungen.

Selbst ein einfaches Begräbnis kostet viel Geld (Foto: Ehrensberger)

Meine Mutter brauchte sechs Wochen zum Sterben. Ich saß von früh bis spät an ihrem Bett und versuchte, mich mit der Ungeheuerlichkeit abzufinden, dass ihr Weg zu Ende ging. Den Gedanken an ihre Beerdigung verdrängte ich. Unanständig geradezu die Vorstellung, solange sie noch am Leben war, Preise einzuholen und zu vergleichen. Später würde Zeit genug bleiben.

Es blieb keine Zeit

Es blieb keine Zeit. „Rufen Sie sofort den Bestatter, dann kann er sie heute noch abholen“, sagte der Hausarzt, der schnell auf einen Sprung vorbeigekommen war, um Mutters Tod amtlich zu machen, zu uns Hinterbliebenen. Panik überfiel uns. Es war Sommer, es war heiß: Der Leichnam musste schleunigst weg.

Es gab zwei Bestatter im Ort. Der eine betrieb das Geschäft seit Generationen. Vom anderen wussten wir nur, dass er existierte. Flüchtig erwog ich, bei beiden kurz anzurufen. Ich ließ es bleiben, weil ich mich schämte. Wie konnte ich angesichts des Todes ans Geld denken? Wir gingen zum Alteingesessenen, den wir kannten.

Tabuthema Geld

Mutter wollte eingeäschert und neben Vater bestattet werden. Grab und Grabstein waren schon vorhanden. Dieser Punkt war also schnell erledigt. Ebenso die Auswahl des Sarges. Es gab im Beerdigungsinstitut nur einen, der für eine Feuerbestattung geeignet war und uns gefiel.

Von Preisen war während des ganzen Gesprächs nie die Rede, wir fragten auch nicht danach. Nur einmal sagte die alte Dame, die für ihren Sohn die Büroarbeiten machte: „Falls Sie Musik möchten – das kostet extra.“ Natürlich wollten wir. Bei Mutters Verabschiedung sang der Kirchenchor den Andachtsjodler, ihre beiden Enkelinnen spielten für sie auf der Flöte und ich bin sicher, sie hat uns gehört.

Bald darauf kam die Rechnung

  • 696 Euro für den Sarg: ein schlichtes Modell aus lackiertem Fichtenholz, kein Fenster, keine Beschläge,
  • 96 Euro für Sargpolster und -decke: augenscheinlich aus 100% Polyester und Made in Fernost,
  • 222 Euro für die "Versargung": Wir betteten Mutter gemeinsam in den Sarg, dann wurde sie durch den
    Garten hinausgetragen,
  • 139 Euro für den Kühlraum: die Aufbewahrung des Sarges bis zur Einäscherung
  • 236 Euro für 50 Parten
  • 300 Euro für 160 Stück Totenbilder
  • 703 Euro für die Verabschiedung in der Kirche: Sarg zur Kirche bringen, hinein- und hinaustragen, Verteilung der Totenbilder durch den Bestatter
  • 192 Euro für den Chor: immerhin inklusive Organist
  • 91 Euro für die Überführung: Transport des Sarges zur Feuerhalle (Wegstrecke ca. 12 km)
  • 115 Euro für die Urnenbeisetzung: Urne zum Friedhof bringen und ins geöffnete Grab stellen
  • 24 Euro für Gebühren
  • 150 Euro für Arbeitsaufwand

Geschmalzene Rechnungen

Ich starrte auf die Auflistung und war fassungslos. Gab es irgendeinen Handgriff, der uns nicht extra verrechnet wurde? Hatten wir tatsächlich 160 Totenbilder bestellt? Mutter war das letzte von 10 Kindern, alle ihre Geschwister sind tot, es gibt nicht mehr viel Verwandtschaft. Was für eine Unverschämtheit, für einen Partezettel einen Preis von fast 5 Euro zu verlangen. Noch ehe ich realisiert hatte, was am Ende der Zahlenkolonne stand, kam ein Anruf: „Wir haben auf die Einäscherung vergessen. Es kommen noch 414 Euro dazu.“

Ich ging die korrigierte Rechnung abholen. „Wofür sind eigentlich die 150 Euro Arbeitsaufwand?“, wollte ich wissen. „Die sind“, sagte die Mutter des Bestatters, und kam dabei ins Stammeln, „für die Arbeit, die ich hatte. Ich musste ja etliche Male telefonieren.“

Mir verschlug es die Sprache. Hier wurde offensichtlich jedes Telefonat einzeln abgerechnet, und das zum Anwaltstarif. Ich nahm den Erlagschein, trug ihn zur Bank und überwies zähneknirschend die geforderten 3378 Euro für eine schlichte Beisetzung.

Daheim im Postkasten warteten schon die nächsten Rechnungen – von der Gärtnerei für den Blumenschmuck, und natürlich die Forderung vom Steinmetz. Der verlangte dafür, dass er ein in die Jahre gekommenes kleines Urnengrab geputzt und einen Namen samt zwei Jahreszahlen eingraviert hatte, unglaubliche 637 Euro.

Das machte in Summe über 4000 Euro für eine einfache Beerdigung ohne Pomp und Prunk. Ein Glück,
dass wir nicht auch noch Grab und Grabstein hatten kaufen müssen.

Das kostet ein Grab in Österreich

Preise in Euro

Eisenstadt

Wien

St. Pölten

Linz  

Salzburg

Innsbruck

Bregenz

Graz    

Klagenfurt

Erdgrab einstellig auf 10 Jahre

122     

102

155  

136  

230  

283 

574

235  

159

Urnengrab auf 10 Jahre

78

102

209

70 125 

250

219

270

180

Quelle: "Konsument" 11/2007 - Stand der Preise: Sommer/Herbst 2007 

Was tun bei einem Todesfall

Der Tod kann unter den verschiedensten Umständen eintreten. Was dann zu tun ist, hängt in erster Line davon ab, wo der Mensch gestorben ist.

Tod zu Hause

Der Tod muss offiziell festgestellt werden, das darf nach derzeitiger Gesetzeslage nur der Arzt, um genau zu sein: nur der Totenbeschauarzt. Da man in der Regel nicht davon ausgeht, dass eine Person die man reglos vorfindet, tot ist, verständigt man den Hausarzt oder die Rettung. Wenn Ihr Hausarzt oder die Rettungskräfte den Tod feststellen, wird der Totenbeschauarzt verständigt. Vor der Totenbeschau dürfen am Verstorbenen keine Änderungen mehr vorgenommen werden, auch das Umkleiden ist verboten. Dem Totenbeschauarzt müssen folgende Dokumente vorgelegt werden.

  • ärztlicher Behandlungsschein (wird vom Hausarzt ausgestellt); wenn nicht vorhanden, wird der Verstorbene meist zur Obduktion überführt.
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein
  • Meldezettel

Wenn vorhanden, sind auch folgende Dokumente beizubringen:

  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Nachweis des akademischen Titels

Nach der Totenbeschau stellt der Arzt die Anzeige des Todes aus. Das bedeutet die Frei­gabe des Verstorbenen zur Bestattung.

Wenn der Beschauarzt die Todesursache nicht eindeutig feststellen kann, wird eine Obduktion eingeleitet.

Nach der Totenbeschau muss ein Bestatter zwecks Abholung des Verstorbenen kontaktiert werden. Es ist erforderlich, den Verstorbenen anzukleiden. Diese Aufgabe können Sie selbst übernehmen oder vom Bestatter durchführen lassen.

Tod im Krankenhaus, Pflege-, Pensionistenheim oder Hospiz

Informieren Sie den Bestatter über den Todesfall. Die Kleidung, die der Verstorbene zur Bestattung tragen soll, kann entweder beim Bestatter oder in der jeweiligen Einrichtung abgegeben werden. - Wo Sie die Anzeige des Todes erhalten, erfahren Sie in der Verwaltung der jeweiligen Einrichtung.

Tod an einem öffentlichen Ort

Sie werden von der zuständigen Sicherheitsdienststelle Informiert und es wird Ihnen mitgeteilt, wohin der Verstorbene gebracht wurde. Wenn der Tod an einem öffentlichen Ort eintritt, ist Fremdeinwirkung im Normalfall nicht ausgeschlossen, d.h. dass eine Obduktion durchgeführt wird.

Weiterer Ablauf (unabhängig vom Sterbeort)

Am nächsten Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt gemeldet und durch das Standesamt beurkundet werden. Sie können die Meldung selbst erledigen oder diese Aufgabe Ihrem Bestatter übertragen. Folgende Dokumente werden für die Meldung benötigt:

Anzeige des Todes (wenn der Verstorbene nicht zu Hause gestorben ist, erkundigen Sie sich, ob die Anzeige des Todes direkt an das zuständige Standesamt übermittelt wurde, oder ob Sie dieses Dokument abholen müssen)

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein
  • Meldezettel

Sofern vorhanden:

  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Nachweis des akademischen Titels
  • bei nicht österreichischen Staatsbürgern: Reisepass

Der Standesbeamte stellt nach der Eintragung im Sterbebuch die Todesbescheinigung aus. Weiters kann man Abschriften aus dem Sterbebuch machen lassen. Diese sind allerdings gebührenpflichtig (z.B. Standesamt Wien € 8,60), sie dienen der Abmeldung von Versicherungen etc. Zur Abmeldung bei der Sozialversicherung bzw. zur Geltend­machung eines eventuellen Bestattungskostenbeitrags wird eine Todesbestätigung ausgefolgt. Dieses Dokument ist von Gebühren befreit.

Die Bestattung

Bei der Bestattung müssen Sie sich – unter anderem – um folgende Dinge kümmern:

  • Partezettel und Gedenkbilder
  • Sarg/Urne
  • Grabwahl
  • Bestattungstermin
  • Trauerfeier (Musik, Blumendekor, Nachrufredner, Räumlichkeiten, Lokal - Leichenschmaus)
  • Todesanzeigen (Tageszeitungen)
  • Auswahl des Grabsteins
  • eventuell Grabpflege

Bestattungskosten: Kompetent mit Konsument

  • Keine Geldfrage. Wie viel oder wie wenig Sie für eine Bestattung ausgeben, hat nichts mit der Wertschätzung des Verstorbenen zu tun.
  • Nachfragen. Auch wenn Ihnen Preisvergleiche angesichts des Todes seltsam vorkommen: Holen Sie, wenn möglich, Angebote mehrerer Bestatter ein.
  • Leistungen. Hinterbliebene können dem Bestatter alle Aufgaben rund um die Beerdigung übertragen. Erkundigen Sie sich, was die offerierten Zusatzleistungen tatsächlich kosten.
  • Letzte Dienste. Übernehmen Sie selbst Aufgaben. Waschen Sie Ihren Angehörigen z.B. und kleiden Sie ihn an, falls Sie sich das zutrauen.
  • Rasch beerdigen. Warten Sie mit der Bestattung nicht lange zu. Auch die Aufbewahrung eines Sarges in einem Kühlfach kostet (bis zu 70 Euro täglich).
  • Selbst entwerfen. Entwerfen und kopieren Sie die Partezettel selbst.
  • Selbst gestalten. Nehmen Sie die Lieblingsblumen des Verstorbenen und machen Sie daraus ein Gesteck oder Bukett als letzten, sehr persönlichen Gruß.
  • Anbote einholen. Brauchen Sie ein neues Grab, lassen Sie sich auf jeden Fall mehrere Kostenvoranschläge machen.

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Aus dem Inhalt

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  • Wie man ein Testament verfasst
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  • Die Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens
  • Nützliche Vollmachten und Verfügungen

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Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

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