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Bestattung - Der letzte Weg

Bestatter bieten keine alltägliche und keine billige Dienstleistung. Wer zu Lebzeiten plant, kann seinen Angehörigen Ärger und Geld sparen.

Wer einen Verwandten oder Freund verloren hat, befindet sich ohnedies bereits in einem Ausnahmezustand. Wenn dann die Formalitäten rund um das Begräbnis abgewickelt werden müssen, fühlen sich viele Menschen überfordert. Eine Unzahl an Wegen steht bevor, Blumenarrangements müssen bestellt, Partezettel verfasst und gedruckt, der Leichenschmaus organisiert und zuletzt auch noch die Erbschaftsangelegenheiten geregelt werden.

Und das alles in einem Zustand der Trauer und Betroffenheit. Die meisten Hinterbliebenen sind unkonzentriert und teilweise orientierungslos. Im schlechtesten Fall werden sie damit ganz leicht Opfer für findige Geschäftemacher. Denn auch das Bestattungsgewerbe ist nicht frei von schwarzen Schafen.

Genaue Kontrolle

Alle Bestatter unterliegen aufgrund ihres außergewöhnlichen Berufs strikten Standesregeln. Dazu zählt auch jene – eigentlich selbstverständliche – Klausel, die es dem Bestatter verbietet, den emotionalen Ausnahmezustand seiner Kundschaft zum geschäftlichen Vorteil auszunutzen. Gerade das kommt in einigen Fällen vor. Der Bestatter verrechnet Leistungen, die er entweder nicht erbracht hat oder die im Vorfeld nicht bestellt wurden. Eine genaue Prüfung der Rechnung ist daher in jedem Fall empfehlenswert.

Tipp: Lassen Sie sich dabei von einem Außenstehenden helfen. Dieser kann vermutlich leichter einen kritischen Blick darauf werfen und die Situation mit größerer Distanz beurteilen. Der Bestatter muss seinen Kunden eine detaillierte Rechnung über alle von ihm erbrachten Leistungen vorlegen. Sollte Ihnen dabei etwas unklar sein oder unseriös erscheinen, fragen Sie auf jeden Fall bei Ihrem Bestatter nach. Wenn das zu keiner Klärung führt, steht Ihnen noch der Weg der Beschwerde beim Fachverband der Bestatter oder den einzelnen Fachgruppen der Länder offen.

Große Preisunterschiede

Die Kosten sind von Bestatter zu Bestatter unterschiedlich. So kann eine als preisgünstig und schlicht beschriebene Bestattung von dem einen Unternehmen teurer sein als eine aufwendige Bestattung durch eine andere Beerdigungsfirma. Die Hinterbliebenen haben – und das ist vielen nicht bewusst – auf jeden Fall die Auswahl zwischen mehreren Betrieben. Beim Bestattungsgewerbe gibt es keinen Gebietsschutz wie beispielsweise bei den Rauchfangkehrern.

Heimvorteil

Dennoch wird oft der ortsansässige Bestatter zum Zug kommen: Einerseits sind die Hinterbliebenen – sowohl aus persönlichen als auch aus zeitlichen Gründen – nur in den seltensten Fällen dazu im Stande, einen Preisvergleich anzustellen, und andererseits ist das ansässige Beerdigungsunternehmen bereits seit vielen Jahren mit Friedhofsverwaltung, Kirche und den zuständigen Ämtern in Kontakt.

Gebühren sind fix

Als Richtwert: Die reinen Bestattungskosten einer Erdbestattung machen durchschnittlich zwischen 2500 und 4000 Euro aus. Dieser Preis ist vor allem von der Wahl des Sarges abhängig. Eine Feuerbestattung ist durchschnittlich um rund 800 Euro billiger. Hinzu kommen allerdings noch weitere Kosten, wie beispielsweise für die Kirche, den Friedhof, die Partezettel, Blumendekoration oder Musik. Die Höhe dieser Ausgaben hängt primär davon ab, welche Leistungen die Hinterbliebenen in Anspruch nehmen möchten, und bewegt sich meist in einem Rahmen zwischen 2000 und 3000 Euro. An den kommunalen Gebühren für die Grabnutzung und Bestattung lässt sich allerdings nicht rütteln, die sind festgesetzt. In den meisten Fällen nimmt der Bestatter den Angehörigen die vielen Wege ab. Auch die Aussendung der Partezettel wird auf Wunsch vom Bestatter übernommen. Das ist eine Erleichterung, aber natürlich nicht gratis. Für jede Leistung müssen Sie tief in die Tasche greifen.

Freigabe des Konstos beim Bezirksgericht

Normalerweise wird die Beerdigung aus dem Nachlass bezahlt. Da die Konten des Verstorbenen bis zur Erledigung der Erbschaftsangelegenheiten gesperrt sind, kommt es oft zu einem finanziellen Engpass. In diesem Fall muss ein Antrag auf Freigabe beim zuständigen Bezirksgericht gestellt werden. Der Betrag für das Begräbnis wird dann freigegeben und unterliegt nicht der Erbschaftssteuer. Sollte kein hinreichendes Nachlassvermögen vorhanden sein, können die Ausgaben in einem bestimmten Ausmaß als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt werden.

Der letzte Wunsch

Wer seinen Angehörigen die Entscheidungen erleichtern möchte, kann zu Lebzeiten einen Auftrag beim Bestatter hinterlegen oder auch einen Vorsorgevertrag mit einer Versicherung (Wiener Verein) abschließen, die alle finanziellen Angelegenheiten regelt. Wer darauf Wert legt, kann im Vorfeld bereits seine gesamte Beerdigung planen – von der Art der Bestattung, dem Ablauf der Trauerfeier über die Formulierung des Partetextes bis hin zum Blumenarrangement. Dann sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Anordnungen nicht im Testament festgehalten sind, da es möglicherweise erst nach der Bestattung geöffnet wird. Die Wünsche werden am besten schriftlich formuliert und das Schreiben zu jenen Dokumenten gelegt, die anlässlich des Todesfalles benötigt werden. Das ist besonders für jene Menschen wichtig, die von ihrem letzten Weg ganz genaue Vorstellungen haben.

Nicht nur am Friedhof

Das österreichische Gesetz regelt klar die erlaubten Formen einer Bestattung. Infrage kommt entweder die gebräuchlichere Erd- oder aber die Feuerbestattung. In beiden Fällen müssen die sterblichen Überreste allerdings auf einem Friedhof verbleiben. Nur in Ausnahmefällen darf der Verstorbene auch in so genannten Sonderbestattungsanlagen außerhalb des Friedhofs begraben werden. Hierfür ist aber eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Das Verstreuen oder das Mitnehmen der Aschereste nach Hause beispielsweise ist verboten. Wer dennoch auf eine extravagantere Bestattung nicht verzichten möchte, muss sich nach den bestehenden Angeboten im Ausland erkundigen.

Frieden in den Schweizer Alpen

Hier gibt es einige originelle und dennoch pietätvolle Alternativen. Sehr naturverbundene Menschen können ihre letzte Ruhestätte beispielsweise in den Schweizer Alpen finden. Entweder auf einer blühenden Wiese, unter einem extra hierfür gepflanzten Baum oder einem Felsen. Je nach Wunsch kostet eine solche Bestattung zwischen 500 und 5000 Euro (Informationen: z.B. www.naturbestattungen.de). Eine andere Möglichkeit sind Seebestattungen, die beispielsweise an der Adria durchgeführt werden. Hier muss man mit einer Summe zwischen 900 und 1600 Euro rechnen (Informationen: z.B. www.seebestattung-adria.de ).

Die wohl ausgefallenste Art, seinen letzten Weg zu gestalten, ist die Weltraumbestattung. Die Asche des Verstorbenen schwebt durch das All oder wird auf der Mondoberfläche zur letzten Ruhe gebettet. Außergewöhnlich ist allerdings auch der Preis: Zwischen 11.000 und 25.000 Euro kostet das Weltraumgrab (Informationen: www.celestis.com). Diese Varianten sind auch nach österreichischem Bestattungsrecht legitim. Und einen Vorteil haben sie: Es fällt keine Grabnutzungsgebühr an.

Gefallenes Monopol

Mit 1. August 2002 wurde die seit 1907 verpflichtend vorgeschriebene „Bedarfsprüfung“ für Bestattungsunternehmen vom Wirtschaftsministerium gestrichen. Dieses von Bundeshauptmannschaft und Land durchgeführte Verfahren garantierte den Bestattern de facto eine Monopolstellung. Durch die Änderung ist der Standort heute keine Frage mehr. Voraussetzungen für die Neugründung eines Bestattungsunternehmens sind nur noch die Bestatterprüfung und eine nachweisbare mehrjährige Erfahrung. Die derzeit rund 1000 österreichischen Betriebe werden künftig also mit Konkurrenz zu rechnen haben, die billigere Tarife und eine bessere Auswahl verspricht. Beispiele für die ersten Neugründungen sind das Bestattungsunternehmen „Pax“ (www.pax.at), das in Klagenfurt, Graz und Wien (derzeit in Planung) vertreten ist, sowie der Bestattungsbetrieb "Perikles“ (Bestattung Wien ), der seit Juli in Wien ansässig ist. Ob die Auswirkungen nur positiv sind, wird sich wohl noch zeigen. „Aus der steigenden Zahl an Unternehmen resultiert eine stärkere Konkurrenz, die zu einer Pietätlosigkeit im Gewerbe führen könnte“, sorgt sich Eduard Schreiner, Obmann des Fachverbandes der Bestatter, und erklärt weiter: „Ebenso kann es zu Regelverstößen gegen das landesweite Werbeverbot kommen.

Werbung verboten

Bestattern ist die Zuhilfenahme von Werbemitteln aller Art ebenso untersagt wie das unaufgeforderte Aufsuchen der Hinterbliebenen.“ Nur auf ausdrücklichen Wunsch darf der Auftrag zur Durchführung von Bestattungsleistungen auch außerhalb des Bestattungsunternehmens entgegengenommen werden. An den Werberichtlinien der Branche wird derzeit noch gefeilt.

Tipps für den Trauerfall

  • Vorher informieren. Vor allem in Ballungszentren können Preisunterschiede bestehen. Informieren Sie sich vorab.
  • Wer macht was? Fragen Sie nach, welche Wege Ihnen der Bestatter abnehmen kann. Gute Bestattungsunternehmen bieten diese Hilfe als Service am Kunden an.
  • Alles kontrollieren. Achten Sie bei der Rechnung darauf, dass alle Leistungen des Bestatters angeführt sind, und kontrollieren Sie diese genau. Lassen Sie sich dabei von einem Freund helfen.
  • Ungereimtheiten reklamieren. Wenden Sie sich bei Ungereimtheiten an den Fachverband oder die
    einzelnen Fachgruppen der Länder.
  • Broschüre besorgen. Bei allen Bestattungsbetrieben liegt eine Broschüre auf, die Ihnen im Trauerfall weiterhilft. Sie ist auch online unter www.bestatter.at abrufbar.

So ist der Ablauf nach einem Todesfall

  • Totenbeschau: Wenn der Tod außerhalb eines Krankenhauses (z.B. im Wohnhaus) eintritt, sind die nächsten Verwandten oder aber jene Personen, die den Tod bemerken, zu einer Meldung verpflichtet. Der gerufene Notarzt oder Exekutivbeamte verständigt dann den Totenbeschauarzt, der eine Todesbescheinigung ausstellt.
  • Bestatter: Der Bestatter weist Sie auf alle zu erledigenden Wege hin und nimmt Ihnen auch die meiste Bürokratie ab. Mit ihm klären Sie die Art (Feuer- oder Erdbestattung) und den Ort (Friedhof/Urnenhain) der Bestattung, die Wahl des Sarges und den Ablauf der Trauerfeier. Auch Kleidungsstücke für den Verstorbenen müssen dem Bestatter zur Verfügung gestellt werden.
  • Standesamt: Das am Sterbeort zuständige Standesamt ist spätestens am nächsten Werktag zu verständigen, um die Eintragung im Sterbebuch vorzunehmen. Dazu benötigt man: die Todesbescheinigung des Totenbeschauarztes, Geburtsurkunde, allfällige Heiratsurkunde, Meldezettel und Staatsbürgerschaftsnachweis des Verstorbenen. Jene Person, die Anzeige erstattet, sollte sich mit einem Lichtbildausweis legitimieren. Vom Standesamt wird eine Todesbestätigung ausgestellt.
  • Sterbeurkunde: Mehrere Exemplare ausstellen lassen. Das Dokument ist für viele Änderungen erforderlich. Z.B. Kündigung von Mietverträgen, Mitgliedschaften oder Abonnements, Löschen von Daueraufträgen, Ab- oder Ummelden von Strom-, Gas- oder Fernsehgebühren.

Hilfreiche Adressen

  • Fachverband der Bestatter: Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Tel.: (01) 501 05-3249
  • Fachgruppe Bestattung Burgenland: Robert-Graf-Platz 1, 7001 Eisenstadt, Tel.: (02682) 695-270
  • Fachgruppe Bestattung Wien: Rudolf-Sallinger-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: (01) 514 50-2310
  • Fachgruppe Bestattung Niederösterreich: Herrengasse 10, 1014 Wien, Tel.: (01) 534 66-1257
  • Fachgruppe Bestattung Steiermark: Körblergasse 111–113, 8021 Graz, Tel.: (0316) 60 10-483
  • Fachgruppe Bestattung Kärnten: Bahnhofstraße 40–42, 9021 Klagenfurt, Tel.: (0463) 58 68-150
  • Fachgruppe Bestattung Oberösterreich: Hessenplatz 3, 4010 Linz, Tel.: (0732) 78 00-228
  • Fachgruppe Bestattung Salzburg: Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg, Tel.: (0662) 88 88-282
  • Fachgruppe Bestattung Tirol: Meinhardstraße 14, 6021 Innsbruck, Tel.: (0512) 53 10-1212
  • Fachgruppe Bestattung Vorarlberg: Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch, Tel.: (05522) 305-237

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