"Ich habe bei einem Computerhändler mit Bankomatkarte bezahlt, wodurch sich der Kaufpreis um 1 Prozent erhöhte. Auf dem Kassazettel war dies sogar extra ausgewiesen. Ist so etwas überhaupt zulässig?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Jennifer Wassermann.
Mag. Jennifer Wassermann |
Laut Zahlungsdienstegesetz darf vom Händler nur darauf hingewiesen werden, dass bei einer bestimmten Bezahlart eine Ermäßigung angeboten wird. Umgekehrt darf es nicht sein, der Rechnungsbetrag darf sich durch die Wahl des Zahlungsmittels also nicht erhöhen.
Wir raten, Ihre Bank von dem Vorfall in Kenntnis zu setzen. Diese kann eventuell gegenüber ihren Vertragspartnern darauf drängen, dass hier in Zukunft keine weiteren Kosten anfallen.