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Vorratsdatenspeicherung: Provider kassierte vorbeugend - EU-Richtlinie in Kraft

Vor kurzem hat der EU-Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung korrekt eingeführt wurde.

Damit ist der Weg für die äußerst umstrittene Vorratsdatenspeicherung frei. Die EU-Richtlinie besagt, dass alle Telefonie- und Internet-Verbindungsdaten mindestens sechs Monate lang von den Providern protokolliert werden sollen, um Terrorismus und schwere Verbrechen zu bekämpfen.

Wer ruft wohin an

Der Inhalt von Mails und Gesprächen wird zwar nicht gespeichert, wohl aber, wer wohin angerufen oder eine E-Mail geschickt hat, und zwar ohne konkrete Verdachtsmomente. Daher lehnen Datenschützer diese Maßnahme als mit den Grundrechten unvereinbar ab.

1,58 € „Kostenbeitrag für Datenbankeinführung"

Und die Provider befürchten hohe Kosten. Manche kassieren schon vorbeugend. Ein Leser berichtete, dass ihm sein Telefonbetreiber bereits 1,58 Euro netto als „Kostenbeitrag für Datenbankeinführung gem. Richtlinie 2006/24/EG“ verrechnet, obwohl die Richtlinie längst noch nicht umgesetzt ist.

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