Lebensmittelverpackungen sind oft so gestaltet, dass sie bei den Konsumenten falsche Erwartungen wecken. Wir haben einige Fälle aufgegriffen.
Kelly‘s Gemüsechips
Die Aufmachung der Kelly´s Gemüsechips weckt Appetit. Unter der Überschrift „Knuspriges Gemüse, 45 x purer Genuss!“ ist eine in zwei Hälften geschnittene Rote Rübe zu sehen. Neben dem Gemüse ist ein Stapel dunkelroter Chips arrangiert. Ein Aufdruck informiert, dass es sich um hauchdünn gebackene Gemüsechips in „Premium Qualität“ handelt.
„Gebackene Waffelscheiben mit Gemüseanteil“
Schaut man sich die Unterseite der Verpackung von Kelly´s Gemüsechips genauer an, wird man in deutlich kleinerer Schrift darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei den „Gemüsechips“ in Wahrheit um „gebackene Waffelscheiben mit Gemüseanteil“ handelt. Das Zutatenverzeichnis weist das Produkt als Mehlmischung aus Maisstärke, Glukosesirup, Kartoffelflocken und Apfelfaser aus. Der Rote-Rüben-Anteil beträgt demnach gerade einmal 14 Prozent und liegt als Pulver vor. Zu allem Überfluss ist die Füllmenge geringer, als die Verpackungsgröße erwarten lässt.
Täuschung des Verbrauchers
Für unsere Juristin Ulrike Docekal liegt eine Täuschung des Verbrauchers vor: „Die Verpackung lässt darauf schließen, dass Chips aus Roten Rüben drin sind. Dies umso mehr, als der Begriff ,Chips‘ im deutschen Sprachgebrauch für dünn geschnittene gebackene Erdäpfelscheiben steht.“