Was alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: "Vegavita Cheezi-Griller" sollte sich nicht als vegane (Fleisch)Alternative aus Erbsen– und Kichererbsenprotein ausgeben, sondern den Kokosfettgehalt am Etikett vorne erwähnen.
Vegavita Cheezi-Griller: mit wenig Erbsenprotein
Aufgrund der Auslobung mit "Erbsenprotein" halten Konsument:innen "Vegavita Cheezi-Griller" für ein Fleischersatzprodukt mit hohem Proteinanteil aus Erbsen – "fetter" Irrtum: Das Produkt besteht hauptsächlich aus Kokosfettbasis.
Das steht drauf: Vegavita Cheezi-Griller
Gekauft bei: Billa
Das ist das Problem
Frau A. ärgert sich über die Auslobung des "Vegavita Cheezi-Griller": "Auf der Verpackung wird das Erbsenprotein als Bestandteil hervorgehoben. Auf der Billa-Homepage steht: ‚Auf der Basis von Erbsenprotein und Kichererbsen sorgen sie für eine genussvolle pflanzliche Abwechslung am Teller und machen jede Grillerei zu etwas Besonderem.‘" Doch ein Blick auf die Inhaltsstoffe zeige, dass die pflanzliche Wurst auf Basis von Kokosfett produziert wird – Erbsenprotein und Kichererbsen sind zwar enthalten, aber in sehr geringer Menge.
Auslobung lässt mehr Proteingehalt erwarten
"Vegavita Cheezi-Griller" ist ein veganes Produkt der Billa-Eigenmarken, zu finden im Kühlregal. Auf der Vorderseite sind die Auslobungen "100 % pflanzlich" und "mit Erbsenprotein" zu lesen. Konsument:innen können also annehmen, dass das Erbsenprotein einen hohen Anteil am Produkt ausmacht. Erst recht jene, die sich bis vor kurzem im Billa Onlineshop informierten, denn hier wurden Erbsenprotein und Kichererbsenmehl als Basis des veganen Lebensmittels genannt.
Billa hat den Text im Onlineshop bereits korrigiert. Jetzt heißt es nur noch "mit Erbsenprotein", die Kichererbsen wurden zur Gänze gestrichen. Das ändert aber nichts daran, dass die Kokoszubereitung den weitaus größeren Anteil ausmacht, der Hersteller aber weder im Text des Onlineshops noch auf der Produktvorderseite darauf hinweist.
Ausgelobte Zutaten gering enthalten
Die Zutatenliste zeigt aber deutlich: Erbsenprotein scheint erst an dritter Stelle auf – es ist nur zu neun Prozent enthalten. Wasser und Zubereitung auf Kokosfettbasis (20 %) machen einen weitaus größeren Anteil aus. Kichererbsenmehl ist überhaupt nur zu zwei Prozent enthalten. Bei veganen Produkten kommt es immer wieder vor, dass positiv besetzte Zutaten wie pflanzliche Proteine hervorgehoben werden, obwohl diese tatsächlich nur einen geringen Anteil ausmachen.
Deutlich transparenter wären zum Beispiel die Auslobungen "mit Kokosöl" und "mit 9 % Erbsenprotein". Diese Angaben wären wichtig für die Kaufentscheidung der Kund:innen, die Aspekte der gesunden Ernährung sowie des Umweltschutzes mitdenken.
Wie viel Kokosfett ist drin?
Welchen Anteil Kokosnussöl im Produkt hat, ist in der Deklaration nicht ersichtlich. Der Hersteller gibt zwar eine Kokosfettbasis (20 %) an, doch diese setzt sich schließlich aus mehreren Zutaten zusammen. Wir haben deshalb nochmals bei Rewe nachgefragt, denn die erste Stellungnahme erwähnt anders als auf dem Produkt zu sehen, einen Kokosfettgehalt von zwanzig Prozent. Zu unserer Nachfrage haben wir bisher keine Antwort erhalten.
Kokosfett: keine gute Alternative
Kokosöl hat einen hohen Anteil an gesättigten Fettsäuren, weshalb "Vegavita Cheezi-Griller" nur den Nutri-Score D erreicht, wobei natürlich auch der hohe Salzgehalt eine Rolle spielt. Es handelt sich um ein hoch verarbeitetes Produkt mit vielen Zusatzstoffen und Aromen.
Grundsätzlich bieten Fleischersatzprodukte eine gute Alternative, wenn man kein oder weniger Fleisch essen möchte. Zudem haben vegane Lebensmittel meist einen deutlich geringeren CO2-Fußabdruck als Fleisch. Dennoch ist es ratsam, bei solchen Ersatzprodukten auf die Inhaltsstoffe zu achten, denn hoch verarbeitete Lebensmittel sollten nicht täglich auf den Tisch kommen. Zunehmend steht auch der Einsatz von Kokosfett in der Kritik, da Kokospalmen-Monokulturen in ihrer Problematik der Palmölgewinnung ganz ähnlich sind.
Reaktion REWE
Der Produzent sieht die Auslobung "mit Erbsenprotein" als korrekt an, verbessert aber die Beschreibung auf seiner Website.
"Vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung dürfen wir Ihnen folgendes mitteilen:
Bei unseren ‚Vegavita Cheezi-Griller‘ ist Erbsenprotein ein Teil der Basis und das einzige enthaltene isolierte Protein. Wenn unsere Produkte mehrere Proteine enthalten oder die ganze Basis bilden loben wir das entsprechend aus: ‚Mit/auf Basis von Pflanzenproteinen‘ und ‚Auf Basis von XY‘.
Im Fall der Cheezi-Griller ist jedoch ‚Mit Erbsenprotein‘ die korrekte Auslobung. Die gesamte Basis der Cheezi-Griller (wie auf Rückseite ausgelobt) besteht aus Erbsenprotein (9%), Kichererbsenmehl (2%) und Kokosfett (20%). Das Kichererbsenmehl dient hier als Binde- und Verdickungsmittel.
Wir können aber gut nachvollziehen, dass der Text auf der Website auf Kichererbsenprotein schließen lässt, wir werden den Text daher genauer formulieren und entsprechend anpassen."
REWE Group
9.9.2024
Wir empfehlen:
Seien Sie kritisch bei ausgelobten Zutaten und überprüfen Sie deren Gehalt in der Zutatenliste. Oft gibt auch die Sachbezeichnung oberhalb der Zutatenliste eine bessere Auskunft über die Zusammensetzung des Lebensmittels als die Aufmachung auf der Vorderseite.
Wir empfehlen auf konsument.at:
Fleischersatz: Wie gesund sind die Alternativen? 1/2024
https://konsument.at/test/fleischersatz
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare