Zum Inhalt
Sweet Valley Superfruit Boost Fruchtmus mit Guarana
Sweet Valley Superfruit Boost Fruchtmus mit Guarana besteht zu 68 % aus Äpfeln und enthält mit Guaranaextrakt zudem Koffein. Bild: VKI

Sweet Valley Superfruit Boost Fruchtmus mit Guarana: Hauptsächlich Apfel und viel Koffein

Das "Sweet Valley Superfruit Boost Fruchtmus mit Guarana" kommt als gesunder Fruchtsnack daher, enthält aber mit dem koffeinhaltigen Guarana eine aufputschende Zutat. Der unscheinbare Hinweis zum hohen Koffeingehalt auf der Produktrückseite ist uns zu wenig.

Was alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Das "Sweet Valley Superfruit Boost Fruchtmus mit Guarana" enthält wenig Guarana, dafür mehr Apfel sowie Koffein.

Das ist das Problem

Das steht drauf: Sweet Valley Superfruit Boost Fruchtmus mit Guarana

Gekauft bei: Hofer

"Vorne steht Guarana drauf, hinten in der Zutatenliste wird nicht mal der prozentuelle Gehalt an Guaranaextrakt angegeben – da kann also nicht viel drinnen sein, oder?", fragt Herr C. skeptisch und meldet uns das bei Hofer gekaufte Produkt "Sweet Valley Superfruit Boost Fruchtmus mit Guarana".

Guarana-Anteil unter 1 Prozent

Wir haben uns das Gläschen mit Fruchtmus von Hofer angeschaut. Die am Etikett auf der Schauseite abgebildeten und ausgelobten Guarana-Früchte finden sich zwar in der Zutatenliste, allerdings erst an fünfter Stelle. Zuerst kommen die Hauptzutaten, die gar nicht abgebildet sind: Äpfel (68,4 %), Bananen (18 %), Kiwi (9 %), Orangensaft (4 %) und schließlich Guaranaextrakt.

Bei Letzterem gibt es keine Angabe des Anteils. Außerdem enthalten: natürliches Orangenaroma, Vitamin B6 und Vitamin B12. Durch Addition der prozentuell angeführten Zutaten wird klar, dass der Guarana-Anteil unter 1 Prozent liegt. Warum gibt es keine genaue Angabe?

Sweet Valley Superfruit Boost Fruchtmus mit Guarana Zutatenliste
Sweet Valley Superfruit Boost Fruchtmus mit Guarana: Guaranaextrak enthält Koffein und ist somit nicht kinderfreundlich einzustufen. Bild: VKI

Ist eine Mengenangabe verpflichtend?

Der Gehalt bestimmter Zutaten muss in der Zutatenliste angegeben werden, wenn das Etikett diese mit Abbildungen oder durch Worte hervorhebt. Ein Beispiel: Bei einem "Erdbeerjoghurt" ist die Angabe, wie viel Prozent Erdbeeren es enthält, verpflichtend.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Sind nur kleine Mengen der ausgelobten Zutat für den Geschmack verantwortlich, muss der Gehalt nicht deklariert sein. Das gilt ebenso, wenn für den typischen Charakter des Lebensmittels unterschiedliche Mengen nicht wesentlich sind. Darauf beruft sich der Hersteller beim "Sweet Valley Superfruit Boost Fruchtmus mit Guarana". Nicht die prozentuelle Menge Guarana, sondern eher der Gehalt des Extraktes machen laut Stellungnahme von Hofer die Wirkung aus.

Ausnahmen: Nur Geschmacksache?

Für die Kundschaft sind solche Ausnahmen ärgerlich, besonders bei Produkten, bei denen die Mengenangabe der beworbenen Zutat interessant wäre. Einen ähnlichen Fall haben wir im Lebensmittel-Check (8/2020) bei einem Milchmischgetränk beschrieben. Das Getränk enthielt trotz der Bezeichnung „Pistazientraum“ kaum Pistazien. Der Hersteller rückte auf Anfrage mit der Mengenangabe heraus: 0,1 Prozent.

Wie sieht es nun mit dem Guaranaextrakt im Fruchtmus aus? Werden wichtige Informationen vorenthalten?

Achtung: Guarana enthält viel Koffein!

Guarana ist eine südamerikanische Lianenpflanze. Die Frucht selbst wird nicht verzehrt, wie wir es bei Äpfeln oder Beeren gewohnt sind. Denn bei Guarana sind primär die Samen der Früchte von Interesse, diese finden als Pulver in unterschiedlichen Lebensmitteln ihren Einsatz.

Was viele nicht wissen: Die Samen sind stark koffeinhaltig. Dass Guaranaextrakt beim "Superfruit Fruchtmus" trotz besonderer Auslobung sehr gering ist, lässt sich gewissermaßen positiv sehen.

Hinweis auf Koffein zu klein

Auf der Verpackung ist der Hinweis "Enthält Koffein (20 mg/100 g). Für Kinder und schwangere Frauen nicht empfohlen." viel zu klein abgedruckt. Diese Warnung sollte deutlicher zu sehen sein. Konsument:innen entdecken sie sonst vielleicht nur zufällig. Die Warnung ist schließlich erst nach der Zutatenliste inmitten des weiteren Kennzeichnungstextes angeführt, und das nicht einmal lesefreundlich mit weißer Schrift auf hellgrünem Untergrund.

Der Koffeingehalt eines Lebensmittels ist nicht unwesentlich. Zum Vergleich: 100 ml Cola enthalten ca. 10 mg Koffein, also nur die Hälfte jener Menge, die sich im Fruchtmus befindet. Und wer erwartet schon Koffein in einem Fruchtmus? Außerdem ist es nicht abwegig, dass gerade kleine Kinder ein solches Produkt essen, vielleicht sogar in größerer Menge. Negative Effekte durch Koffein wie Schlafstörungen oder Angstzustände sind bei diesem Produkt nicht auszuschließen.

Fazit: Nicht "super", dass dieses "Sweet Valley Superfruit Boost Fruchtmus" als gesunder Fruchtsnack inklusive aufputschender Zutat daherkommt.

Reaktion der Hofer KG

Der Hersteller sieht eine Mengenangabe des Guaranaextrakts als nicht aussagekräftig an.

"Vielen Dank für Ihre Nachricht und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Das SWEET VALLEY Fruchtmus mit Guarana wurde entwickelt, um Konsumentinnen und Konsumenten einen Fruchtsnack mit Vitaminen und der positiven Wirkung von Guarana anzubieten. Die enthaltenen Vitamine B6 und B12 tragen zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei. Guarana wurde aufgrund des enthaltenen Koffeins verwendet: Dieses hat eine anregende Wirkung. Eine Mengenangabe von Guarana anzuführen, wurde in diesem Fall ausgespart, da es sich um ‚Guaranaextrakt‘ handelt, welcher unterschiedlich hoch konzentriert sein kann. Eine Mengenangabe ohne Information zur Konzentration des Extrakts wäre deshalb nicht aussagekräftig."

Hofer KG
7.3.2023

Wir empfehlen

Lesen Sie genau in der Zutatenliste nach: Ein scheinbar kinderfreundliches Lebensmittel kann sich als Produkt entpuppen, das für Kinder ungeeignete Zusätze enthält und auch von Erwachsenen mit Vorsicht zu genießen ist.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang