Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Joghurt, in dem die außen auf der Verpackung groß angekündigten Zutaten nur in geringen Mengen vorkommen. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Joghurt, in dem die außen auf der Verpackung groß angekündigten Zutaten nur in geringen Mengen vorkommen. |
Sterzinger Joghurt Cremalpi Honig-Walnuss: Die auf der Verpackung angekündigten Zutaten kommen im Produkt nur in geringen Mengen vor. Bild: U. Romstorfer/VKI
Sterzinger Joghurt Cremalpi Honig-Walnuss: Zutaten; Bild: U. Romstorfer/VKI
Das steht drauf: Sterzing/Vipiteno Cremalpi Yogurt al miele e noci
Gekauft bei: MPreis
Es geht ganz einfach und schnell: Joghurt in eine Schüssel füllen, nach Belieben Honig und Nüsse oder eine aus dem Urlaub im sonnigen Süden mitgebrachte Honig-Nussmischung obenauf geben, und schon kann die köstliche Nachspeise serviert werden!
Honig-Nuss Joghurt ist aber auch im Handel erhältlich. Bei MPreis gibt es Cremalpi Honig-Walnuss Joghurt der Bozener Genossenschaft Milchhof Sterzing. Auf der Produktpackung sind Honigwaben und Walnüsse neben einer mit Joghurt gefüllten Schale abgebildet. Produktname und Packungsaufmachung legen nahe: In diesem Joghurt sind relevante Mengen Honig und Walnüsse verarbeitet.
Leider ein glatter Trugschluss. Denn laut Zutatenliste besteht dieses Produkt aus Vollmilchjoghurt mit lebenden Kulturen und einer Honig-Walnusszubereitung. Und diese Zubereitung setzt sich aus Zucker, 1 % Honig, 0,3 % Walnüssen, Glukose-Fruktose-Sirup, modifizierter Stärke, 0,3 % Haselnüssen und Aromen zusammen.
Dem Joghurt ist also eine Honig-Walnusszubereitung beigemischt, die mickrige 1 % Honig und jämmerliche 0,3 % Walnüsse enthält! Und dass die Zubereitung nebstbei auch zu 0,3 % aus Haselnüssen besteht, geht weder aus der Produktbezeichnung noch aus der Verpackungsaufmachung hervor.
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Was Sterzing dazu sagt, dass in seinem Cremalpi Honig-Walnuss Joghurt kaum Honig und Walnüsse drinnen sind.
„Für eine Produktbeschreibung gelten die Zutaten, welche ein Produkt charakterisieren. Zudem gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für die Bezeichnung und es müssen auch nicht sämtliche Zutaten, welche in der Zutatenliste aufgelistet sind, abgebildet werden. Die sogenannte Quit-Regelung, die Auflistung der Zutaten in absteigender Reihenfolge, wurde – wie gesetzlich vorgeschrieben – eingehalten.
Bei unserem Produkt wurden bewusst Walnuss und Honig als charakterisierend ausgewählt und sensorisch so eingestellt, dass ein optimales Geschmacksempfinden erreicht wird. Das heißt: Würde man mehr Walnüsse bzw. mehr Honig zusetzen, würde das geschmacklich unser Joghurt beeinträchtigen. Zum Beispiel wirken Walnüsse bei einer Überdosierung im Joghurt sehr bitter. Das Rezept wurde also bewusst von uns so eingestellt. Die zugesetzten Haselnüsse unterstreichen zudem ein „nussiges Aroma“. Da wir in den Zutaten auch explizit Honig angeben, ist es eindeutig, dass keine Honigwaben im Joghurt enthalten sind. Diese werden nur zur optischen Darstellung verwendet. Ein Honigtropfen wäre auch schlecht darzustellen.
Man kann keine pauschalen Mindestanteile von Zutaten für alle Lebensmittel einheitlich festlegen. D.h.: 1 % Honig bewirken in einem Müsli sehr wenig, jedoch im Joghurt kommt es mit 1 % im Endprodukt zu einer süßlichen, feinen Abrundung desselben. Unser Rezept für das Produkt „Cremalpi Walnuss-Honig“ wurde bewusst mit den dementsprechenden Anteilen so dosiert und eingestellt. Unser externer staatlich anerkannter Gutachter hat zudem noch eine Überprüfung des Packmaterials vorgenommen.“
Genossenschaft Milchhof Sterzing
16. 7. 2014
Wir meinen: Wäre auf der Packung groß und deutlich angeben, zu welchen Anteilen das Produkt aus Honig und Nüssen besteht, wüssten Konsumenten auf Anhieb über die tatsächliche Zusammensetzung dieses Joghurts Bescheid!
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