Was alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: STAUD’S Reine Frucht Marille verspricht der Bezeichnung nach ausschließlich Marillen. Das kann der Fruchtaufstrich aber nicht halten.
STAUD’S Reine Frucht Marille lässt 100 Prozent Frucht erwarten, doch die Konfitüre enthält nur 60 Prozent Marillen, dazu zuckerreiche Zutaten und Zusatzstoffe.
Was alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: STAUD’S Reine Frucht Marille verspricht der Bezeichnung nach ausschließlich Marillen. Das kann der Fruchtaufstrich aber nicht halten.
Das steht drauf: STAUD’S Reine Frucht Marille
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Ungewöhnlich viele Zuschriften von verärgerten Konsumentinnen und Konsumenten erreichten uns zu einem Produkt der Firma STAUD’S Wien. Alle kritisierten die Bezeichnung „Reine Frucht“ auf einer Marillenkonfitüre. Denn diese lässt vermuten, dass sich ein Produkt aus 100 Prozent Marillen im Glas befindet. Dem ist aber nicht so. Stellvertretend für die vielen Beschwerden mit den Worten einer Konsumentin zusammengefasst: „Der Hersteller schreibt auf die Marmelade ‚Reine Frucht‘. Drinnen sind aber nur 60 % Marillen. Der Rest ist eigentlich Zucker.“
Worum geht es? Die Firma STAUD’S Wien stellt u. a. unterschiedliche Konfitüre-Produktlinien her. Eine davon bezeichnet der Hersteller mit „Reine Frucht“. Wir ersuchten den Hersteller im Frühjahr 2022 um Stellungnahme. Er informierte uns, ein Online-Anbieter hätte den Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ fälschlicherweise verwendet. Deshalb veranlasste er die Streichung dieser falschen Angabe. Was die Produktbezeichnung „Reine Frucht“ Marille anbelangt, konnten wir im Antwortschreiben nicht erkennen, dass mit einer Änderung zu rechnen sei. STAUD’S Wien rechtfertigte sich, alle Zutaten korrekt unter der Bezeichnung „Reine Frucht“ anzugeben.
Wir haben einen Blick auf die Zutatenliste geworfen: 60 Prozent Marillen/Aprikosen, Apfelfruchtsüße, Apfelsaftkonzentrat, Geliermittel Pektin, Zitronensaftkonzentrat, Antioxidationsmittel Ascorbinsäure. Der Hersteller dürfte sich bei der Benennung „Reine Frucht“ nicht darauf beziehen, dass alle Bestandteile ausschließlich Marillen oder zumindest möglichst unverarbeitete Fruchtbestandteile sind.
Die enthaltenen Zutaten Apfelfruchtsüße und Apfelsaftkonzentrat sorgen für die Süße im Fruchtaufstrich und sind als zuckerreiche Ingredienzien zu beurteilen.
Die Äpfel werden stark ver- und bearbeitet, um Fruchtsüße und Saftkonzentrat daraus zu gewinnen. Zumindest hat der Hersteller gleich auf der Vorderseite des Etiketts den Hinweis aufgedruckt: „mit Apfelfruchtsüße und Apfelsaftkonzentrat gesüßt“.
Auch wenn eingesetzte Zutaten ursprünglich aus Früchten stammen, können Konsumentinnen und Konsumenten die Auslobung missverstehen. Sie erwarten beim Wortlaut „reine Frucht“ keine Zusatzstoffe und/oder stark bearbeitete Fruchtzutaten. Vielmehr erwarten sie naturbelassene Zutaten, in diesem Fall möglicherweise 100 Prozent Marillen oder Bestandteile aus der Marille, die alle wichtigen Komponenten von Obst erhalten: Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe etc. Dagegen sind Pektin, Ascorbinsäure, Apfelfruchtsüße und Co. stark bearbeitete Zutaten, die dem „naturbelassenen“ Image der „reinen Frucht“ widersprechen.
Was die Fruchtzubereitung zur Marmelade oder Konfitüre macht, ist das Geliermittel. Erst damit erhält sie ihre Konsistenz. Ohne Geliermittel wäre das Ganze eine wässrige Angelegenheit. Geliermittel binden Wasser und führen zu einer sämigen bis festen Konsistenz. Meist wird dafür Gelierzucker verwendet, eine Mischung aus Kristallzucker (Saccharose), Zitronensäure und dem Geliermittel Pektin.
STAUD’S Reine Frucht Marille enthält ebenfalls Pektin. Es lässt sich aus den Schalen von Äpfeln oder Zitrusfrüchten sowie aus Zuckerrübenschnitzeln gewinnen. Pektin ist übrigens auch für Bio-Lebensmittel zugelassen.
Die in der Zutatenliste als Antioxidationsmittel angeführte Ascorbinsäure ist die chemische Bezeichnung für Vitamin C. Ascorbinsäure (E 300) in Lebensmitteln verhindert den qualitätsmindernden Einfluss von Sauerstoff und damit die Braunfärbung bei geschnittenem Obst und Gemüse. Ascorbinsäure ist natürlicherweise in vielen Obst- und Gemüsesorten enthalten und wird industriell aus Glukose (Traubenzucker) hergestellt.
Nach wie vor erreichen uns Beschwerdeschreiben enttäuschter Konsumentinnen und Konsumenten. Wie wäre es mit Überlegungen zu einer Bezeichnungsänderung dieser Produktlinie? Durch eine Umbenennung könnte der Hersteller vermeiden, dass Konsumentinnen und Konsumenten eine Auslobung wie „Reine Frucht“ für bare Münze nehmen, aber von der tatsächlichen Zusammensetzung der Marillenkonfitüre enttäuscht werden.
„Die Angaben ‚mit Apfelsaft gesüßt‘ sowie ‚ohne Zuckerzusatz‘ sind auf ein Missverständnis in einem Onlineshop, der nicht von Staud’s sondern von einem Handelspartner betrieben wird, zurückzuführen. Wir möchten klarstellen, dass es sich hier um eine Fehlinformation seitens des Onlineshops handelt. Das Produkt wird am Etikett gemäß geltenden rechtlichen Bestimmungen gekennzeichnet. Die korrekte Bezeichnung liegt dabei im Sichtfeld, welches auch am Produktbild ersichtlich ist. Aufgrund der rechtskonformen Etikettierung des Produkts besteht somit kein Grund zur Irreführung. Wir haben den Betreiber des Onlineshops umgehend aufgefordert, eine Korrektur vorzunehmen. Diese wurde bereits umgesetzt.
Produkte der oben genannten Produktlinie bestehen tatsächlich nur aus Früchten beziehungsweise aus aus Früchten gewonnenen Zutaten ohne Verwendung von Zuckerarten wie Saccharose, Glukose, Fruktose. Die Süßung erfolgt, wie gemäß ‚Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem (Konfitürenverordnung 2004)‘ zulässig, durch die im Fruchtsaftkonzentrat enthaltene Fruchtsüße. Bezogen auf die Kennzeichnung dessen dürfen wir mitteilen, dass die Nährwertkennzeichnung in einer Verordnung der europäischen Union geregelt ist und den Hersteller zu den auf der Etikette angebrachten Angaben verpflichtet. So ist gesetzlich vorgeschrieben, die Summe aus fruchteigenen ‚Zuckerarten (Glukose, Fruktose, Saccharose)‘ und zugesetzten ‚Zuckerarten (Glukose, Fruktose, Saccharose aus Fruchtsüße und Apfelsaftkonzentrat)‘ als ‚Zucker‘ anzugeben.
In dieser Rechtsnorm wird Zucker wie folgt definiert: „Zucker bedeutet alle in Lebensmitteln vorhandenen Monosaccharide und Disaccharide, ausgenommen mehrwertige Alkohole.“
Zur weiteren Ausführung dürfen wir Ihnen mitteilen, dass es sich bei der betreffenden Produktlinie um eine Leichtkonfitüre handelt. Die ‚Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem (Konfitürenverordnung 2004)‘ normiert, dass Leichtkonfitüren aus Frucht, Zuckerarten (u. a. Zucker aus Früchten = Fruchtsüße) und einem Geliermittel hergestellt werden müssen. Hinsichtlich des in Konfitüren eingesetzten Pektins hat der EUGH bereits im Jahre 2000 (EuGH, Urteil vom 4. 4. 2000 — C-465/98) erkannt, dass diese Zutat zwangsläufig vorhanden ist. Es besteht somit kein Widerspruch zur Auslobung ‚Reine Frucht‘.
Als verantwortungsvolles Unternehmen ist uns die rechtskonforme Etikettierung und Zusammensetzung unserer Produkte ein großes Anliegen. Aus diesem Grund lassen wir unsere Produkte regelmäßig von akkreditierten Prüfstellen und autorisierten Lebensmittelgutachterlnnen prüfen. Wir ersuchen daher, die zuvor erwähnten Klarstellungen bei Veröffentlichung der Anfrage zu berücksichtigen.“
STAUD’S
29.1.2022
Bei Bezeichnungen wie „Reinheit“ oder „Naturbelassenheit“ dürfen Sie gerne kritisch sein. Lesen Sie in der Zutatenliste nach, was dran ist.
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