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Sonnentor Klare Hühnersuppe
Sonnentor Klare Hühnersuppe - das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) war für eine Leserin nur schwer zu erkennen. Bild: VKI

Sonnentor Klare Hühnersuppe: Mindesthaltbarkeitsdatum kaum lesbar

Durch den schwarzen Aufdruck des Mindesthaltbarkeitsdatums auf dem dunkelgrünen Deckel der "Sonnentor Klare Hühnersuppe" ist die Aufschrift schwer zu lesen. Sonnentor ist von der Kritik überrascht und verspricht eine Überprüfung. Positiv: Es sind weder Palmöl noch Hefe oder Glutamat enthalten.

Was alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Verpflichtende Kennzeichnungen wie das MHD sollten gut lesbar sein, doch das ist bei der "Sonnentor Klare Hühnersuppe" nicht der Fall.

Das steht drauf: Sonnentor Klare Hühnersuppe

Gekauft bei: Sonnentor

Das ist das Problem

Die Bioprodukte von Sonnentor mag Frau G. gern, aber so etwas ärgert sie: "Bei der Hühnersuppe von Sonnentor kann man das Ablaufdatum am Deckel nicht lesen. Gerade einmal das Jahr 2024 kann ich entziffern."

Schrift: Zu wenig Kontrast 

Es handelt sich um die „Sonnentor Klare Hühnersuppe“, ein Suppenpulver im Glas mit dunkelgrünem Schraubdeckel. Auf diesem hat der Hersteller das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) in schwarzer Schrift aufgedruckt. Die schwarzen Ziffern sind jedoch wegen des fehlenden Kontrasts zum dunkelgrünen Deckel kaum lesbar. Zusätzlich erschwert die Riffelung des Plastikdeckels das Lesen des Datums.

Sonnentor Klare Hühnersuppe
Sonnentor Klare Hühnersuppe: die schwarzen Ziffern sind auf dem dunkelgrünen Hintergrund kaum lesbar. Die Riffelung des Deckels macht die Sache nicht einfacher. Bild: VKI

MHD muss gut lesbar sein 

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen verpflichtende Informationen über Lebensmittel gut lesbar sein. Da auch das MHD zu den verpflichtenden Angaben zählt, besteht bei diesem Produkt Verbesserungsbedarf. Konsument:innen wollen über die Haltbarkeit Bescheid wissen - auch wenn diese bei Suppenbrühe normalerweise sehr lange ist.

Sonnentor prüft Lesbarkeit 

Der Hersteller zeigt sich zunächst überrascht von der Kritik. Laut Stellungnahme habe Sonnentor bewusst den Schraubdeckelrand als geeignete Stelle für die Kennzeichnung ausgewählt. Das Unternehmen verspricht aber, bei der nächsten Produktion die Lesbarkeit des MHD zu überprüfen. Sollte es Abweichungen beim Aufdruck geben, den Sonnentor bisher für lesbar einschätzte, werde nachgebessert. Wir bleiben dran, ganz klar!

Erfreulich: Ohne Palmöl

Das Suppenpulver von Sonnentor kommt übrigens ohne Palmöl aus. Das ist erfreulich, denn Palmöl findet sich durchaus öfters in Suppenpulvern und -würfeln. Auch in Bio-Varianten haben wir schon Palmöl entdeckt, wie wir im Lebensmittel-Check (9/2020) berichtet haben.

Positiv: Hefefrei und kein Glutamat

Das Etikett der "Sonnentor Klare Hühnersuppe" trägt auch die Auslobung "hefefrei". Was hat es damit auf sich? Wieso ist in Suppenwürze sonst häufig Hefeextrakt zu finden? 

Hefeextrakt ist ein natürlicher Geschmacksverstärker, denn er enthält Glutaminsäure – wenn auch etwas weniger als eine Gruppe von Zusatzstoffen, die oft umgangssprachlich als "Glutamat" zusammengefasst werden. 

Diese Geschmacksverstärker auf "Glutamat-Basis", wie zum Beispiel Mononatriumglutamat (E621), könnten bei empfindlichen Personen allergieähnliche Symptome auslösen. Ein direkter Zusammenhang zwischen unerwünschten Reaktionen und Glutamat-Verzehr konnte jedoch bislang wissenschaftlich nicht belegt werden. 

Hefeextrakt muss nicht als Geschmacksverstärker bzw. mit E-Nummer deklariert werden, da dieser rechtlich nicht als Zusatzstoff gilt. Problembehaftet ist allerdings, dass die Lebensmittelindustrie Hefeextrakt zur Verstärkung des Geschmacks verwendet. Denn Hefeextrakt und Glutamat ermöglichen es, mit geringen Mengen an echten Zutaten wie Suppengemüse oder Fleisch herzhafte Produkte zu erzeugen. 

Reaktion von Sonnentor

Sonnentor sieht kein akutes Problem, will aber die Lesbarkeit prüfen.

"Gerne nehmen wir zu ihrer Zuschrift Stellung. Mit Bedauern haben wir Ihre Rückmeldung zur Lesbarkeit des Mindesthaltbarkeitsdatums auf unserem Produkt erhalten. Die lebensmittelrechtlichen Vorgaben nach Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sehen vor, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum als verpflichtende Information an einer ‚gut sichtbaren Stelle, gut lesbar und […] dauerhaft‘ angebracht werden muss. Zudem darf die Information nicht verdeckt, undeutlich gemacht werden oder der Blick davon abgelenkt werden.

Aus diesen Grünen haben wir uns für die Aufbringung des Mindesthaltbarkeitsdatums innerhalb der Produktion am Deckelrand entschieden. Aus unserer Sicht erfüllt der Deckelrand all jene Kriterien.

An dieser Stelle ist das Datum mit dem entsprechenden Verweis gut auffindbar und lesbar. Da sich auf der Seite des Deckels zudem keine anderen Aufdrucke oder Auslobungen befinden, kann die Information nicht verdeckt oder der Blick abgelenkt werden.

Wir haben bislang keine Rückmeldungen erhalten, dass es Probleme gibt, das Datum zu lesen. Auch die von ihnen zur Verfügung gestellte Abbildung zeigt das MHD mit Tag/Monat/Jahr.

Aufgrund ihrer Anmerkung werden wir aber prüfen, ob der Aufdruck innerhalb einer Stichprobe immer ausreichend deutlich lesbar ist. Sollten hierbei innerhalb der nächsten Produktion Abweichungen festgestellt werden, werden wir selbstverständlich Anpassungen vornehmen."

SONNENTOR Kräuterhandels GmbH 
2.8.2023

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Melden Sie uns gerne schlecht lesbare Kennzeichnungen! Die Hersteller sind verpflichtet, diese deutlich und gut lesbar anzubringen. 

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