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Shan Shi Wasabi Paste - Auf Wasabi getrimmt

Lebensmittel-Check

 

Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Wasabi Paste fast ohne Wasabi.

 

Shan Shi Wasabi Paste: „Wasabi Paste“ prangt in großen Lettern auf der Packung, darunter steht in kleinerer Schrift „Meerrettich-Paste“. Bild: VKI.
Shan Shi Wasabi Paste: „Wasabi Paste“ prangt in großen Lettern auf der Packung, darunter steht in kleinerer Schrift „Meerrettich-Paste“. Bild: VKI.

Shan Shi Wasabi Paste: „Wasabi Paste“ prangt in großen Lettern auf der Packung, darunter steht in kleinerer Schrift „Meerrettich-Paste“. Bild: VKI.

Die Wasabipaste besteht hauptsächlich aus europäischem Meerrettich und enthält nur 1 % Wasabi in Pulverform. Bild: VKI
Die Wasabipaste besteht hauptsächlich aus europäischem Meerrettich und enthält nur 1 % Wasabi in Pulverform. Bild: VKI

Die Wasabipaste besteht hauptsächlich aus europäischem Meerrettich und enthält nur 1 % Wasabi in Pulverform. Bild: VKI

Gefärbter Kren, kaum Wasabi

Das steht drauf: Shan Shi Wasabi Paste

Gekauft bei: Interspar

Das ist das Problem

Wasabi, der hellgrüne, scharfe japanische Meerrettich oder Wassermeerrettich, wird in der japanischen Küche gern als Würze verwendet. In Europa ist Wasabi vor allem als Pulver oder Paste erhältlich, frische Wurzeln gibt es nur in Spezialgeschäften. Wasabi ist mittlerweile auch bei uns in etlichen Rezepten als Zutat vorgesehen.
In Supermärkten wird Wasabi-Paste verschiedener Hersteller und Marken angeboten. So auch unter der Marke San Shi. „Wasabi Paste“ prangt in großen Lettern auf der Packung, darunter steht in kleinerer Schrift „Meerrettich-Paste“. Zusätzlich sind auf dem Karton eine Kugel grüne Paste und zwei Maki Sushi (zu denen Wasabi dazugehört) abgebildet.

Hauptsächlich europäischer Meerrettich

Wasabi ist japanischer Meerrettich. Das legt doch nahe, dass in dieser Packung Paste drinsteckt, die großteils aus grünem, japanischem Meerrettich erzeugt ist, oder? Fehlanzeige! Denn in der kleingedruckten Sachbezeichnung ist das Produkt plötzlich als „Meerrettich-Paste mit Wasabi“ deklariert. Also handelt es sich bei dem in dieser Paste hauptsächlich enthaltenen Meerrettich wohl um europäischen, cremefarbenen Meerrettich, nicht um japanischen. Die Zutatenliste gibt endgültig Aufschluss. Ihr zufolge setzt sich die Paste aus dem Feuchthaltemittel Sorbit, aus 17 % Meerrettich, Laktose, Sojaöl, 9,5 % Meerrettichpulver, Wasser, Speisesalz, 1 % Wasabipulver, Senföl, Kurkumapulver, dem Säuerungsmittel Citronensäure, dem Verdickungsmittel Xanthan und den Farbstoffen Brillantblau FCF und Tartrazin zusammen.

Nur 1 Prozent Wasabi

Kurz: In Shan Shi Wasabi Paste ist in erster Linie europäischer Meerrettich und lediglich 1 % Wasabi in Pulverform verarbeitet. Damit die Paste trotzdem nach Wasabi aussieht, wurden die Farbstoffe Brillantblau FCF und Tartrazin zugesetzt.

Wir meinen: Wo Wasabi draufsteht, sollte hauptsächlich Wasabi – und nicht gefärbter Kren – drin sein! Der Farbstoff Tartrazin kann übrigens bei Kindern die Aktivität und Aufmerksamkeit beeinträchtigen. Das Produkt kann zudem bei übermäßigem Verzehr abführend wirken (aufgrund des enthaltenen Sorbits). Auf der Packung wird auf beides, wie gesetzlich vorgeschrieben, hingewiesen.

Reaktion der Firma Maresi

Was Maresi dazu sagt, dass in Shan Shi Wasabi Paste fast kein Wasabi enthalten ist.

„Das Produkt besteht aus Meerrettich (insges. 26,5 %) und japanischem Meerrettich oder Wasabi (1 %), wobei die konkrete Zusammensetzung sowohl aus der Zutatenliste als auch der Bezeichnung des Lebensmittels (,Meerettich-Paste mit Wasabi‘) deutlich hervorgeht. Zusätzlich wird der Begriff ,Wasabipaste‘ auf allen 4 Seiten des Produktes durch den Ausdruck ,Meerrettichpaste‘ ergänzt. Dies stellt aus unserer Sicht eine ausreichende Information des Konsumenten dar und lässt keine Zweifel über die Beschaffenheit des Produktes erwarten.

Tartrazin und Brillantblau dienen als färbende Zusätze, wobei für Tartrazin der Vermerk ,kann die Aufmerksamkeit und Aktivität bei Kindern beeinträchtigen‘ erforderlich ist. Ebenso ist bei der Verwendung von zugelassenen mehrwertigen Alkoholen – bei diesem Produkt der Zuckeralkohol Sorbit – der Zusatz ,kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken‘ verpflichtend.

Da aufgrund der erheblichen Schärfe das Produkt üblicherweise nur in sehr geringen Mengen verzehrt wird, sind die angeführten nachteiligen Wirkungen allerdings nicht zu erwarten.“

Maresi Austria GmbH
12. 2. 2018

Wir meinen: Groß Wasabi auf die Packung schreiben und kaum Wasabi im Produkt verarbeiten? Eine klare und unmissverständliche Produktdeklaration sieht anders aus.

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