Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein kärglich gefüllter Becher Camembert von Rupp. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein kärglich gefüllter Becher Camembert von Rupp. |
Rupp Camembert: Ein Kunde hatte den Becher gekauft und traute seinen Augen nicht... Bild: VKI
Rupp Camembert: "Ich setze mich zum Essen, mach eure Aufstrichpackung auf, und … halb voll“, schrieb er erbost an den Hersteller und schickte eine Kopie seiner Mail. Bild: VKI
Das steht drauf: Rupp Camembert
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Rupp Feinster Streich mit Camembert, eine Schmelzkäsezubereitung, wird in einem Becher mit Deckel und Abziehfolie angeboten. Ein Kunde hatte einen Becher gekauft, wollte ein Stück Brot mit dem Käse bestreichen und traute nach dem Öffnen der Packung seinen Augen nicht: Im Becher war sehr wenig Käse drin.
„Da platzt mir fast die Halsschlagader, habt ihr es wirklich notwendig, solche Mogelpackungen auf den Markt zu bringen? Ich setze mich zum Essen, mach eure Aufstrichpackung auf, und … halb voll“, schrieb er erbost an den Hersteller und schickte eine Kopie seiner Mail an uns.
Und wie begründet der Hersteller, dass der Becher so wenig Käse enthält? Der Becher sei für zwei Varianten der Füllmenge ausgelegt – für 175 g und für 200 g. In diesem Fall wurde der Becher mit 175 g gefüllt. Die Füllmenge sei – so wie gesetzlich vorgegeben – jeweils auf dem Becher angeführt. Deshalb also ist in diesem Becher so viel Luft drin! Konsumentenfreundlich ist das allerdings nicht. Unserer Ansicht nach wäre es viel besser, wenn für jede Füllmenge eine eigene Packung verwendet wird. Das wäre für die Umwelt (weniger Verpackungsmaterial) und für die Konsumenten besser.
Was S & R Lindenberg Produktions GmbH zum übergroßen Becher des Rupp Camemberts sagt.
„Grundsätzlich werden in unserem Hause die einzelnen Abfüllanlagen genau auf das Füllgewicht eingestellt und diese nach den gesetzlichen Vorgaben der Fertigpackungsverordnung überprüft. Rupp Camembert wird in den Becher gefüllt, der für 2 Varianten der Füllmenge ausgelegt ist. Somit ist es möglich, den Inhalt mit 200 g oder mit 175 g zu füllen. Die jeweilige eingefüllte Menge des Produkts ist auf dem Becher vermerkt, da dies eine gesetzliche Vorgabe ist. Der Becher wurde in diesem Fall mit 175 g gefüllt (die Angabe ist auf dem Becher aufgebracht), somit bleibt ein größerer Kopfraum im Becher zurück als bei einer Füllmenge von 200 g, was den Anschein einer Unterfüllung wecken kann.
Zu unserem Abfüllprozess: Unser Produkt ist bei der Abfüllung noch sehr flüssig, deshalb benötigt der Becher einen sogenannten Kopfraum. Dieser verhindert, dass das Produkt während der Produktion über den Becherrand schwappt. Anschließend wird der Becher verschweißt und somit geschlossen. Nach dem Abfüllprozess wird dieser auf sein spezifisches Abfüllgewicht überprüft. Dabei werden die fertigen abgefüllten Becher auf eine geeichte Waage gelegt. Bei dieser Waage ist das sogenannte TARA hinterlegt. TARA bedeutet, dass hier das Verpackungsmaterial bei der Verwiegung abgezogen wird, damit nur der Füllinhalt (also das Produkt) der Fertigverpackung erfasst wird. Anschließend wird der Becher auf den Kopf gedreht. In dieser Stellung kühlt das Produkt ab und wird zur anschließenden Verpackung transportiert.
Der Kopfraum wandert damit an den Boden des Bechers. Zur Abpackung wird der Becher dann wieder in Normalstellung gedreht, wobei es zur Entstehung von kleinen Hohlräumen kommen kann, da der Kopfraum nun seine Position um 180° ändert. Das heißt, dass sich der vorhandene Kopfraum nun in Richtung der Becheröffnung bewegt. Durch diese entstehende Blase kann weiterhin der Eindruck vermittelt werden, dass es sich um eine Unterfüllung handelt, was nicht der Fall ist. Bei der Verkostung am Tag nach der Produktion werden unter anderem auch die Gewichtsauszeichnungen vom Produktionstag überprüft. Ware, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, wird nicht freigegeben, da wir nur Produkte von höchster Qualität liefern.“
S & R Lindenberg Produktions GmbH
23. 9. 2019
Wir meinen: Achten Sie auf die Füllmenge und auf den Richtpreis pro 100 Gramm bzw. pro Kilogramm. So lassen sich Produktpreise gut miteinander vergleichen.
Nur zu einem Drittel mit Cerealien gefüllt: Die übergroße Verpackung der "Billa Karamell Dinkel Flakes" verärgert Konsument:innen. Vergeudung von Ressourcen und Stauraum!
Die "Falcone Amaretti Pistacchio" füllen nur etwa ein Drittel des Verpackungskartons. Im Innenbeutel kommen nur 17 Stück grüne Kekse zum Vorschein.
Von außen ist es bei den "Kotányi Grill Gemüse"-Gewürzdosen nicht zu sehen: Etwa zwei Drittel des Inhalts sind nur "würzige Luft"! Konsument:innen fühlen sich getäuscht und reagieren verärgert auf Ressourcenverschwendung.
Die Kartonverpackung der "Rapunzel Hefeflocken" lässt mehr Inhalt annehmen, als der Kunststoffbeutel tatsächlich enthält. Der Hinweis "Füllmenge technisch bedingt" schützt nicht vor enttäuschten Erwartungen.
Felix Austria hat den Verpackungsaufwand des "Knusperli Knusper Müsli 0 % Zuckerzusatz Waldbeer" reduziert – aber auch den Inhalt! 150 Gramm weniger drin: Shrinkflation!
Die Packung des Müslis "familia Brain-Food Mindful Flakes n' Clusters" ist nicht einmal bis zur Hälfte gefüllt. Der große Überkarton lässt Konsument:innen wesentlich mehr Inhalt erwarten.
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