Was den Kunden alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Ein bei Kindern beliebtes Fruchtjoghurt, bei dem ausgerechnet Alkohol für mehr Geschmack sorgt. |
Nöm Fruchtcocktail mit Jamaikarum - Schnapsidee
Nöm Mix Fruchtcocktail mit echtem Jamaikarum (Bild: VKI, K. Schreiner)
Wenn schon mit Rum, dann bitte in Zukunft groß und deutlich kennzeichnen und nicht klein und verschämt. (Bild: VKI, K. Schreiner)
Fruchtjoghurt mit Alkohol
Das steht drauf: nöm Mix Früchtecocktail
Gekauft bei: fast überall erhältlich
Das ist drin
Die niederösterreichische Molkerei (nöm) ist bekannt für köstliche Fruchtjoghurts. Vor allem Eltern mit Kindern greifen gern zu, prangt doch auf allen Produkten unübersehbar der Aufdruck: „100 % Natur ohne künstliche Zusätze“. Beim Löffeln vergeht vielen jedoch der Appetit, denn das Joghurt schmeckt genau nach dem, was auch drin ist, nämlich Alkohol! Das steht auf der Verpackung auch drauf: versteckt im Kleingedruckten der Zutatenliste und etwas größer auf der Deckellasche. Doch genau die ist häufig abgerissen oder verknittert und damit nur schwer lesbar.
Was soll das? Kinder lieben Fruchtjoghurt. Damit hat Alkohol hier definitiv nichts verloren. Und bitte keine Diskussion über die verwendeten Mengen, wie die Firma in ihrer Stellungnahme an uns argumentiert („Reaktionen“). Auch wenn der Alkoholgehalt sehr gering ist, kann bei Kindern alleine durch den Geruch und den Geschmack eine Gewöhnung an Alkohol erfolgen, was ganz sicher unerwünscht ist. Also raus damit! Oder fett kennzeichnen, damit Kunden wissen, was sie kaufen und nicht erst beim Öffnen der Verpackung draufkommen.
Reaktionen
Was nöm dazu sagt, dass ausgerechnet ein bei Kindern beliebtes Produkt Alkohol enthält:
„NÖM Mix Fruchtcocktail enthält zur Geschmacksabrundung, wie es auch bei Mehlspeisen üblich ist, eine sehr geringe Menge Jamaikarum (0,08vol% Alkohol).
Eine Angabe des Alkoholgehalts ist laut Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) ab 1,2vol% Alkohol verpflichtend. Wir haben zur besseren Konsumenteninformation den Alkoholgehalt dennoch auf dem Becher angegeben. Dieser liegt mit 0,08vol% deutlich unter dem kennzeichnungspflichtigen Wert und unter dem alkoholfrei- Grenzwert, der im Österreichischen Lebensmittelcodex definiert wird (für Bier <0,5vol%, für unvergorenen Gemüsesaft <3g/l).“
NÖM AG
Baden
Wir meinen: Fruchtjoghurt gehört zu jenen Produkten, in denen man Alkohol nie vermuten würde. Steckt er trotzdem drin, ist das nur mit einer auffälligen Kennzeichnung akzeptabel.
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