Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Tafelsüße, die groß mit Stevia wirbt, aber hauptsächlich aus Maisdextrin besteht. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Tafelsüße, die groß mit Stevia wirbt, aber hauptsächlich aus Maisdextrin besteht. |
Natura Stevia Plus Tafelsüße: Die Packungsaufmachung lässt vermuten, dass hauptsächlich Süßstoffe der Steviapflanze enthalten sind. (Bild: A.Konstandinoudi / VKI)
Tatsächlich besteht die Tafelsüße aber vor allem aus kalorienhaltigem Maisdextrin. (Bild: A.Konstandinoudi / VKI)
Das steht drauf: Natura Stevia Plus Tafelsüße Heidelbeere
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Eine Dose Stevia Plus von Natura. "Stevia Plus, Tafelsüße auf der Grundlage von Steviol-Glykosiden" heißt es auf dem Etikett, auf dem auch einige Steviablätter abgebildet sind. Der Produktname und die Packungsaufmachung lassen vermuten, dass diese Tafelsüße hauptsächlich aus Süßstoffen der Steviapflanze (Steviolglykosiden) besteht.
Aus Stevia gewonnene Süße gilt landläufig oft als "pflanzlich" und "natürlich". Die als Süßungsmittel zugelassenen Steviolglykoside werden allerdings in aufwendigen chemischen Verfahren aus der Steviapflanze herausgelöst. Sie sind daher weder "pflanzlich" noch "natürlich". Doch sie sind kalorienfrei. Also wird Natura Stevia Plus wohl auch weitgehend kalorienfrei sein. Oder?
Fehlanzeige! Nimmt man sich die Zeit und liest auch das Kleingedruckte auf der Packungsrückseite, erfährt man, dass Natura Stevia Plus Tafelsüße in erster Linie aus Maisdextrin (einem Kohlenhydratgemisch) und nur zu einem geringen Anteil aus dem Süßungsmittel Steviolglykoside besteht. Genauer: Natura Stevia Tafelsüße besteht lediglich zu einem(!) Prozent aus dem auf der Packung so groß angekündigten Süßstoff.
Maisdextrin ist laut Hersteller in Natura Stevia Tafelsüße als Trägerstoff enthalten. Anders als Steviolglykoside ist Maisdextrin aber nicht kalorienfrei. 100 g Natura Stevia Tafelsüße liefern immerhin 371 kcal pro 100 g, ein Teelöffel mit 2 g Tafelsüße 4 kcal.
Unserer Ansicht nach sollten der Steviolglykosid- und der Kaloriengehalt des Produktes gleich auf der Packungsvorderseite groß und deutlich angegeben sein. Eine andere Produktbezeichnung (z.B. "Maisdextrin mit Stevia") wäre zudem klarer und konsumentenfreundlicher.
Was Natura zum kläglichen Anteil an Steviolglykosiden in Stevia PlusTafelsüße sagt:
"Im Grunde ist Ihre Anfrage auf alle Produkte übertragbar, die als ,Stevia- …‘-Produkt gekennzeichnet sind. Auslobung und Bezeichnung von Steviaprodukten stehen nach unserer Erfahrung deshalb besonders in der Kritik, weil an die Zulassung des Süßstoffs Stevia in Europa im Dezember 2011 sehr hohe Erwartungen geknüpft worden waren. Mittlerweile ist aber auch auf Verbraucherseite eine gewisse ,Ernüchterung‘ eingetreten, denn zugelassen wurden damals ja nicht die Blätter der Stevia-Pflanze – also kalorienfreie ,Natur pur‘ wie vom Verbraucher gewünscht, sondern nur ihre süßenden Inhaltsstoffe Steviolglycoside, die durch ein technisches Verfahren gewonnen werden.
Aufgrund der enorm hohen Süßkraft dieser Steviolglycoside, die individuell unterschiedlich wahrgenommen wird und ca. 200-400 mal stärker ist als die von Zucker, sind Steviolglycoside nur ,verdünnt‘, d.h. mit einem Trägerstoff einsetzbar. Eine Verdünnung ähnlich der Dosierung von Zucker erleichtert dem Verbraucher die Handhabung und fungiert beim Backen als Volumengeber.
Unser Produkt enthält als Trägerstoff Maisdextrin, der zu den Ballaststoffen zählt. Weitere Süßungsmittel oder andere Zutaten sind in unserem Produkt nicht enthalten.
Unser Produkt Stevia Plus ist daher geschmacklich eindeutig charakterisiert durch einen sehr intensiven und typischen Stevia-Geschmack. Die Rezeptur ist konzipiert für die unkomplizierte Verwendung als Ersatz für Zucker.
Aufgrund dieser beiden Kriterien – unverfälschter, reiner Stevia-Geschmack und Handhabbarkeit wie Zucker – wird unser Produkt vom Verbraucher gekauft. Daher ist nach unserer Einschätzung die Bezeichnung Stevia Plus für Verbraucherverständnis und Kaufentscheidung auch richtig gewählt. Der Vorschlag ,Maisdextrin mit Spuren von Stevia‘ würde das Produkt hingegen nicht eindeutig charakterisieren. Die Bezeichnung eines Lebensmittels soll dem Verbraucher ja die wichtigsten Eigenschaften des Produktes nennen, damit eine Verwechslung mit vergleichbaren Erzeugnissen ausgeschlossen und die Art der Verwendung klar erkennbar ist. Dabei ist der gewichtsmäßige Anteil der namensgebenden Zutat für das Verbraucherverständnis nicht ausschlaggebend, insbesondere dann nicht, wenn es sich z.B. um aromatisierende Zutaten bzw. Zusatzstoffe handelt. Beispiele wie Vanille-Zucker, Vanille-Pudding, Weinstein-Backpulver etc., bei denen die ,Wert gebende‘ Zutat ebenfalls ganz am Ende der Zutatenliste steht, zeigen dies eindeutig.
Von der durch den Hersteller gewählten Namensgebung zu unterscheiden ist die so genannte Verkehrsbezeichnung. Eine Verkehrsbezeichnung ist vom Gesetzgeber für jedes Produkt zwingend vorgeschrieben und bei Tafelsüßen vom Wortlaut her festgelegt.
Die Verkehrsbezeichnung lautet für unser Produkt ,Tafelsüße auf der Grundlage von Steviol-Glycosiden‘ und ist auf der Front direkt unter Stevia Plus deklariert."
Natura-Werk, Hannover
21. 12. 2016
Wir meinen: Weder aus der Bezeichnung "Stevia Plus" noch aus "Tafelsüße auf der Grundlage von Steviol-Glykosiden" geht hervor, dass dieses Produkt kaum Steviolglykoside enthält. Bitte klar und unmissverständlich kennzeichnen!
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Die Erdnussbutter "Peanut Revolution Creamy" von Rapunzel gibt sich als bayrisches Produkt aus. Die Angabe zur chinesischen Herkunft der Erdnüsse fehlt.
"Ohne Zusatz- und Konservierungsstoffe" – diese Auslobung ist verwirrend und in diesem Fall nicht korrekt. Die "Vemondo Vegane Fruitballs Dattel Espresso Banane" enthalten den Zusatzstoff Lecithin.
„Lay’s Bugles“-Knabbereien sind jetzt im Beutel mit nur 75 Gramm statt 95 Gramm erhältlich, kosten aber mehr als zuvor! Ein weiterer Fall von Shrinkflation im Knabbersegment.
Bei den "Biscland Lemon Precious" gibt es keine Zutatenliste in deutscher Sprache. Bei einem Produkt im österreichischen Handel sind allerdings Kennzeichnungen auf Deutsch verpflichtend.
Das darf bei einer verpflichtenden Angabe nicht vorkommen: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist bei der "Billa Erdnusscreme" kaum zu lesen. Wie wäre es mit einer Aktualisierung der Schrift?
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