![]() |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Bio-Birnen aus Belgien, die als österreichische Bio-Birnen ausgelobt sind. |
![]() |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Bio-Birnen aus Belgien, die als österreichische Bio-Birnen ausgelobt sind. |
Natur aktiv Bio Birnen: "Österreichische Bio-Birnen" stand auf dem Regalschild ... (Foto: A.Konstandinoudi/VKI)
... laut Etikett stammten die Birnen aber aus Belgien. (Foto: A.Konstandinoudi/VKI)
Das steht drauf: Natur aktiv Bio Birnen
Gekauft bei: Hofer
Bei Hofer gab es frische, in Karton und Klarsichtfolie verpackte Bio-Birnen. "Österreichische Bio-Birnen" stand auf dem Regalschild. Ein Kunde nahm eine Packung. Vorne, auf der Klarsichtfolie, war ein Etikett mit dem Aufdruck "Natur aktiv" angebracht. Natur aktiv ist eine Bio-Marke von Hofer. Für den Kunden war vorerst noch alles in Ordnung.
Doch als er die Packung umgedreht und auch das dort aufgeklebte Etikett mit der Produktkennzeichnung entzifferte hatte, staunte er nicht schlecht: Denn laut Produktdeklaration stammten die Birnen nicht aus Österreich, sondern aus Belgien. Er fotografierte das Regalschild und das Etikett und schickte uns die Bilder.
Wir baten Hofer um Stellungnahme. Dort entschuldigte man sich für den Fehler und sicherte zu, in Zukunft noch genauer auf die korrekte Auszeichnung der Produkte zu achten. Warten wir’s ab.
In letzter Zeit häufen sich bei uns die Beschwerden verärgerter Konsumenten wegen widersprüchlicher Herkunftsangaben bei Supermarktware. Nehmen Sie sich daher die Zeit und lesen Sie bei frischem Obst und Gemüse das Etikett. Nur dort ist verlässlich angegeben, woher die Ware stammt.
Was Hofer zu der falschen Herkunftsangabe am Regal sagt:
"In der betreffenden Filiale ist es bedauerlicherweise zu einem Irrtum bei der Preisauszeichnung gekommen. Wir möchten uns für dieses Missverständnis entschuldigen und versichern, dass wir in Zukunft noch genauer auf die korrekte Auszeichnung unserer Produkte achten."
Hofer KG
9.12.2016
Wir meinen: Kunden sind gut beraten, die Packungsaufschrift zu lesen. Auf die Herkunftsangaben auf Regalschildern ist kein Verlass.
Etwas weit hergeholte Regionalität – Pöltl Schokolade mit Birne wirbt mit „Genussregion Österreich“. Die Birnen stammen zwar aus dem oststeirischen Pöllautal, doch die Schokolade produziert ein Betrieb in Bayern. Zurück in der Oststeiermark verkauft der Familienbetrieb Pöltl das Produkt als „Österreichische Naturpark-Spezialität“.
Die Ausseer Lebkuchen Pressburger machen es den Konsumentinnen und Konsumenten nicht leicht zu erfahren, welche Zutaten das Produkt enthält.
Stibitzer Cider setzt ganz auf eine Bewerbung als typisch österreichisches Produkt mit 100 % Äpfeln aus Österreich. Die Brau Union Österreich AG lässt den Apfelschaumwein allerdings in Belgien herstellen. Die Zutaten reisen hin und her!
STAUD’S Reine Frucht Marille ist eine Konfitüre, die auch Geliermittel und Zucker enthält. Die Auslobung „Reine Frucht“ sorgte für zahlreiche Beschwerden. Der Hersteller ließ zwar den falschen Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ in einem Onlineshop entfernen, die Produktbezeichnung blieb jedoch gleich.
Kelly’s 4 in 1 Chips Joghurt Gurke enthalten immer noch viele Zutaten, die nach dem ersten Blick auf die Verpackungsabbildungen wohl niemand erwartet hätte. Erfreulich aber: Die verpflichtenden Mengenangaben sind nun aufgedruckt.
Die großflächige Lidl Fleischregal Herkunftswerbung "aus Österreich" trifft nur für die Eigenmarke Wiesentaler zu, nicht jedoch für das ganze Sortiment der Fleischvitrinen. Für die Kundschaft ist es irritierend, Fleischprodukte anderer Herkunft unter der Auslobung "zu 100 % aus Österreich" anzubieten.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: