Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Schokopudding mit Vanillasoße, die mit Vanille nichts zu tun hat. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Schokopudding mit Vanillasoße, die mit Vanille nichts zu tun hat. |
Müller Schoko Pudding mit Vanillesoße; (Bild: U. Romstofer/VKI)
Müller Schoko Pudding mit Vanillesoße - die Zutatenliste gibt an: Schokoladenpudding mit 25% Soße Vanillegeschmack". (Bild: U. Romstofer/VKI)
Das steht drauf: Müller Schoko Pudding mit Vanillasoße
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Ist die Zeit knapp und der Appetit auf Pudding groß, fällt die Wahl schon mal auf einen fixfertigen Pudding aus dem Geschäft. Die deutsche Molkerei Müller bietet Schokopudding mit Vanillasoße im Becher an.
Einfach den Deckel abziehen, Becher umdrehen, Boden einstechen, Becher abheben, und schon hat man – so ist es auf dem Deckel beschrieben und dargestellt – einen mit Soße übergossenen Pudding auf dem Teller. Vanilla wird wohl eine selten verwendete Bezeichnung für Vanille sein, oder? Die Soße sieht jedenfalls wie Vanillesoße aus.
Doch sie ist keine. Um das zu erfahren, muss man sich allerdings erst durch das Kleingedruckte auf dem Deckel ackern. Dort mutiert der Schoko Pudding mit Vanillasoße plötzlich zum „Schokoladenpudding mit 25% Soße Vanillegeschmack“. Vanillegeschmack statt Vanille?
Bereitet man Vanillesoße nach klassischem Rezept zu, braucht man Zucker, Milch, Eigelb und natürlich eine Vanilleschote. Doch Vanille sucht man in der Zutatenliste der Vanillasoße von Müller vergeblich. Diese Soße setzt sich aus Stärke, Farbstoff und Aroma zusammen. Deshalb nennt sich die Soße auch nicht Vanille-, sondern Vanillasoße. Um das zu erkennen, muss man allerdings sehr genau schauen.
Es gibt verschiedene Arten von Aroma. Welche davon ein Produkt enthält, geht nur aus der Zutatenliste hervor. Für Vanille-Geschmack beispielsweise kann Aroma, natürliches Aroma oder natürliches Vanillearoma sorgen.
Aroma ist meistens chemisch-synthetisch hergestellt. Würde es aus natürlichen Quellen stammen, dann würden Hersteller es auch so ausloben.
Und dann gibt es natürlich noch die Vanille selbst. Sie ist kein Aroma, sondern ein Gewürz, das gemahlen verwendet wird. Die berühmte Bourbon-Vanille ist übrigens Vanille, die von den sogenannten Vanille-Inseln stammt. Dazu zählen Madagaskar, die Komoren, Réunion, die Seychellen und Mauritius.
Achtung: Produkte können zusätzlich zu echter Vanille auch Aromen enthalten. Achten Sie daher immer auf die Zutatenliste!
Lesen Sie auch:
Wir haben bei Molkerei Müller nachgefragt, weshalb auf dem Becher des Schoko Puddings mit Vanillasoße nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass das Produkt aromatisiert ist. Unsere Bitte um Stellungnahme ist bis jetzt unbeantwortet geblieben.
Wir meinen: Keine Antwort ist auch eine Antwort. Kunden, die sich durch diese Produktaufmachung getäuscht fühlen, werden von diesem Hersteller offensichtlich nicht ernst genommen.
Der Hersteller hat die Bezeichnung "Luxury" von der Verpackung entfernt. Gut so, denn eine Süßigkeit aus Zucker und Palmöl hat nichts Luxuriöses an sich.
Laut Nährwerttabelle soll ein Stück dieser Brownies nur 11 Kilokalorien haben. Es handelt sich um einen Fehler am Etikett. Tatsächlich ist die Nascherei sehr zucker- und fetthaltig.
Mars hat die Stückzahl reduziert: Statt vier mal zwei Stück sind jetzt nur mehr drei mal zwei Stück "Twix" in der Mehrfachpackung. Je Riegel zahlen die Konsument:innen bei dieser Verkleinerung drauf.
Katjes hat die Füllmenge ihrer "Yoghurt-Gums" reduziert. Konsument:innen zahlen jetzt für weniger Fruchtgummis den gleichen oder nur einen geringfügig niedrigeren Preis. Ein klassischer Fall von Shrinkflation.
Konsument:innen waren über Schellack in der Zutatenliste der "Kinder Schoko-Bons" überrascht. Nun verwendet der Hersteller stattdessen Gummi Arabicum.
Die Packung "Mozart Mignon Schnitten" von Manner enthielt rund 50 Prozent Luft. Mogelpackung, urteilte das Gericht. Nun ist die geringe Füllhöhe auf der Packung gekennzeichnet – sonst wurde nichts verändert.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: