Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Babybrei mit der Bezeichnung „Feiner Grieß“, der in erster Linie aus Reismehl hergestellt ist. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Babybrei mit der Bezeichnung „Feiner Grieß“, der in erster Linie aus Reismehl hergestellt ist. |
Milupa Feiner Grieß; (Bild: VKI)
Milupa Feiner Grieß: Dass im Produkt vor allem Reismehl enthalten ist, erfahren Konsumenten erst beim Lesen der Zutatenliste. (Bild: VKI)
Das steht drauf: Milupa Feiner Grieß
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Milupa Feiner Grieß – ein milchfreier Getreidebrei – wird für Babys nach dem 4. Monat angeboten. Laut Duden ist Grieß ein „körnig gemahlenes geschältes Getreide (besonders Weizen), das zum Kochen verwendet wird“.
Viele Konsumenten erwarten von einem als „Feiner Grieß“ bezeichneten Produkt, dass es aus Getreidesorten wie Weizen oder Dinkel erzeugt ist. So auch jene Kundin, die sich bei uns über „Milupa Feiner Grieß“ beschwerte, nachdem sie dessen Packungsaufschrift vollständig gelesen hatte: „1. Mal gekauft und nie wieder. Das hat nichts mit Grieß zu tun.“ Laut Zutatenliste besteht das Produkt aus 95,2 % Getreide (70 % Bio-Reismehl, 25,2 % Bio-Maisgrieß), Bio-Tapiokastärke und Vitamin B1.
Der Ärger der Kundin ist nachvollziehbar. Wer rechnet denn nach dem ersten flüchtigen Blick auf die Packung damit, dass ein als „Feiner Grieß“ bezeichnetes Produkt hauptsächlich aus Reismehl und Maisgrieß besteht? Und dass es überhaupt keinen Weizengrieß enthält. Wären die Hauptzutaten gleich vorn auf der Packung groß und deutlich angegeben, wüssten Kunden auf Anhieb besser über die Produktbeschaffenheit Bescheid.
Babys sollten bis zum Beginn des 5. Lebensmonats ausschließlich gestillt werden. Danach – ab Beginn des 5. Monats bis spätestens Anfang 7. Monat – ist es an der Zeit, zusätzlich Beikost zu geben. Laut „Richtig essen von Anfang an!“ (das ist ein Gemeinschaftsprogramm der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, des Gesundheitsministeriums und des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungen) können mit dem Beginnen der Beikost kleine Mengen an glutenhaltigem Getreide wie Weizen, Dinkel oder Roggen gegeben werden. Damit ließe sich in gewissem Maße der Entstehung einer Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) vorbeugen. Wer an Zöliakie leidet, muss sich lebenslang glutenfrei ernähren.
Anfangs sollten es nicht mehr als 7 g glutenhaltige Getreideprodukte pro Tag sein. Diese Menge entspricht z.B. einem gehäuften Teelöffel Grieß. Der Zusatz von glutenhaltigem Getreide (z.B. Weizen) wäre bei Milupa Feiner Grieß also theoretisch möglich. Milupa setzt bei seinem Feinen Grieß vermutlich auf glutenfreie Zutaten, um einen zu hohen Verzehr von glutenhaltigem Getreide bei Einführung der Beikost zu vermeiden.
Das ändert aber nichts daran, dass schon nach dem ersten flüchtigen Blick auf die Packung zu erkennen sein sollte, aus welchen Getreidearten dieses Produkt besteht.
Was Milupa zur Zusammensetzung von „Feiner Grieß“ sagt.
„Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Produkte regelmäßig von den Behörden geprüft werden. Die Zutatenliste und die Deklaration des milchfreien Getreidebreis ,Milupa Feiner Grieß‘ entsprechen allen in Österreich lebensmittelrechtlichen Anforderungen.
Der milchfreie Getreidebrei ,Milupa Feiner Grieß‘ eignet sich als Einstiegsbrei zur Beikosteinführung ab einem Alter von 5 Monaten. Seine Zutaten sind daher im Vergleich zu herkömmlichem Getreide für Erwachsene besonders fein gemahlen und dadurch leicht löslich. Um diese altersgerechte, sämige Konsistenz zu gewährleisten, enthält das Produkt als Hauptzutat Bio-Reismehl.
Darüber hinaus haben Verbraucher in regelmäßigen Marktforschungsstudien und Verkostungen angegeben, dass ihre Kinder bereits frühzeitig erste Texturen kennenlernen sollen. Aus diesem Grund enthält der Brei als weitere Hauptzutat Bio-Maisgrieß, der dem Getreidebrei seine grießige Eigenschaft verleiht.
Grundsätzlich ist Grieß ein Begriff aus der Müllerei für Teilstückchen des Getreidekorns mit einer Größe von 0,3 bis 1 mm und sagt nichts über die Getreideart aus. Grieß kann daher aus Weizen genauso wie aus Mais oder anderen Getreidesorten hergestellt werden. Wie der Zutatenliste zu entnehmen ist, enthält das Produkt ,Milupa Feiner Grieß‘ zu 70 % Reismehl und zu 25 % Maisgrieß.
Ein reiner Weizenbrei wäre für das Alter von 5 Monaten auch gar nicht geeignet. Laut den Empfehlungen zur Gluteneinführung von ,Richtig essen von Anfang an!‘ sollten am Anfang der Beikosteinführung pro Tag nicht mehr als 7 g glutenhaltige Getreideprodukte gegeben werden, das entspricht ca. einem gehäuften Teelöffel Weizengrieß. Der Getreidebrei ,Milupa Feiner Grieß‘ enthält kein glutenhaltiges Getreide, sondern, wie auch auf der Packungsvorderseite abgebildet, die glutenfreien Getreidesorten Reis und Mais.“
Milupa GmbH
6. 4. 2020
Wir meinen: Lesen Sie die Zutatenliste. Nur dort steht verlässlich, woraus ein Produkt besteht.
Nur zu einem Drittel mit Cerealien gefüllt: Die übergroße Verpackung der "Billa Karamell Dinkel Flakes" verärgert Konsument:innen. Vergeudung von Ressourcen und Stauraum!
Die "Falcone Amaretti Pistacchio" füllen nur etwa ein Drittel des Verpackungskartons. Im Innenbeutel kommen nur 17 Stück grüne Kekse zum Vorschein.
Von außen ist es bei den "Kotányi Grill Gemüse"-Gewürzdosen nicht zu sehen: Etwa zwei Drittel des Inhalts sind nur "würzige Luft"! Konsument:innen fühlen sich getäuscht und reagieren verärgert auf Ressourcenverschwendung.
Die Kartonverpackung der "Rapunzel Hefeflocken" lässt mehr Inhalt annehmen, als der Kunststoffbeutel tatsächlich enthält. Der Hinweis "Füllmenge technisch bedingt" schützt nicht vor enttäuschten Erwartungen.
Felix Austria hat den Verpackungsaufwand des "Knusperli Knusper Müsli 0 % Zuckerzusatz Waldbeer" reduziert – aber auch den Inhalt! 150 Gramm weniger drin: Shrinkflation!
Die Packung des Müslis "familia Brain-Food Mindful Flakes n' Clusters" ist nicht einmal bis zur Hälfte gefüllt. Der große Überkarton lässt Konsument:innen wesentlich mehr Inhalt erwarten.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: