Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: schokoladeüberzogene Biskuitrouladen mit Milchcrèmefüllung von Milka, die überraschenderweise auch Alkohol enthalten. |
Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: schokoladeüberzogene Biskuitrouladen mit Milchcrèmefüllung von Milka, die überraschenderweise auch Alkohol enthalten. |
Milka Tender Milch: Der Kuchensnack enthält auch Alkohol. (Bild: U.Payer / VKI)
Das steht drauf: Milka Tender Milch
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
„Milka Tender Milch ist der köstlich lockere Kuchensnack: feine Biskuit-Roulade gefüllt mit leckerer Milchcrème, umhüllt mit zarter Milka Alpenmilch Schokolade“, heißt es auf der Milka-Homepage des Lebensmittelkonzerns Mondelez.
Diese Anpreisung kann die Lust auf Süßes schon wecken. Liest man allerdings auch die umfangreiche, klein gedruckte Zutatenliste auf der Packungsrückseite, kann sich der Gusto auf diese Roulade auch rasch wieder verflüchtigen. Denn hier erfährt man, dass Milka Tender Milch auch Alkohol enthält. Das Produkt ist daher nicht für jeden geeignet. Für Kinder ist Alkohol selbst in geringen Mengen tabu, weil sie nicht an seinen Geschmack (und schon gar nicht in Kombination mit süß) gewöhnt werden sollen. Und Erwachsene, die nichts Alkoholhaltiges essen dürfen oder wollen, können bei Milka Tender Milch auch nicht zugreifen.
Alkohol nur in der Zutatenliste anzuführen, ist zwar rechtlich in Ordnung, aber nicht konsumentenfreundlich. Enthält ein Produkt Alkohol, sollte das gleich nach dem ersten flüchtigen Blick zu erkennen sein. Ein deutlicher Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung, und Kunden wissen auf Anhieb Bescheid.
Leider ist Milka Tender ein alter Bekannter. Wir haben schon mehrfach kritisiert, dass in diesem Snack Alkohol steckt – und bekommen darauf immer dieselben Ausflüchte als Antwort. Manche Firmen sind einfach unbelehrbar!
Was Mondelez dazu sagt, dass Milka Tender Milch Alkohol zugesetzt ist.
„In einigen Produkten der Marke Milka haben wir Alkohol als Zutat eingesetzt. Vor allem bei der Herstellung von Marzipan oder in Milka Tender findet Alkohol Verwendung. Er wird jedoch nicht aus geschmacklichen Gründen eingesetzt, sondern um empfindliche Zutaten zu schützen und eine optimale Haltbarkeit zu erzielen. Durch solche Zusätze lässt sich die Sicherheit des Produkts auf einfache Weise über den gesamten Zeitraum der Mindesthaltbarkeit gewährleisten. Die dazu nötigen Mengen an Alkohol sind sehr gering und entsprechen in etwa dem Alkoholgehalt einer reifen Banane.
Den Alkoholgehalt auf der Vorderseite der Packung zu deklarieren, ist leider nicht möglich. Das Ausloben an derart exponierter Stelle erlaubt der Gesetzgeber nur dann, wenn Zutaten in größeren Mengen enthalten oder typisch für das Produkt sind, wie beispielsweise bei Weinbrandbohnen. Hier ist das nicht der Fall. Wir empfehlen deshalb, die Zutatenlisten vor dem Kauf aufmerksam zu lesen.“
Mondelez Europe Services GmbH
28. 10. 2015
Wir meinen: Dass ein deutlicher Hinweis auf den Alkoholgehalt auf der Verpackung vom Gesetzgeber untersagt sein soll, ist uns neu. Altbekannt und umso ärgerlicher dagegen, dass Milka noch immer wesentliche Informationen im Kleingedruckten versteckt.
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Die Erdnussbutter "Peanut Revolution Creamy" von Rapunzel gibt sich als bayrisches Produkt aus. Die Angabe zur chinesischen Herkunft der Erdnüsse fehlt.
"Ohne Zusatz- und Konservierungsstoffe" – diese Auslobung ist verwirrend und in diesem Fall nicht korrekt. Die "Vemondo Vegane Fruitballs Dattel Espresso Banane" enthalten den Zusatzstoff Lecithin.
„Lay’s Bugles“-Knabbereien sind jetzt im Beutel mit nur 75 Gramm statt 95 Gramm erhältlich, kosten aber mehr als zuvor! Ein weiterer Fall von Shrinkflation im Knabbersegment.
Bei den "Biscland Lemon Precious" gibt es keine Zutatenliste in deutscher Sprache. Bei einem Produkt im österreichischen Handel sind allerdings Kennzeichnungen auf Deutsch verpflichtend.
Das darf bei einer verpflichtenden Angabe nicht vorkommen: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist bei der "Billa Erdnusscreme" kaum zu lesen. Wie wäre es mit einer Aktualisierung der Schrift?
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